Leitung angebohrt
FÜNCHEN Eerursachen Mieter einen Wasserschaden, weil versehentlich eine Wasserleitung angebohrt wird, rechtfertigt das nicht in jedem Fall eine Kündigung. Ein solches Verhalten ist nach Ansicht des Amtsgerichts München nämlich nicht automatisch eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung (Az.: 424 C 27317/16). Und zwar auch dann nicht, wenn der entstandene Wasserschaden erheblich ist.