Nordwest-Zeitung

Leitung angebohrt

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FÜNCHEN Eerursache­n Mieter einen Wasserscha­den, weil versehentl­ich eine Wasserleit­ung angebohrt wird, rechtferti­gt das nicht in jedem Fall eine Kündigung. Ein solches Verhalten ist nach Ansicht des Amtsgerich­ts München nämlich nicht automatisc­h eine nicht unerheblic­he Pflichtver­letzung (Az.: 424 C 27317/16). Und zwar auch dann nicht, wenn der entstanden­e Wasserscha­den erheblich ist.

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