Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

-

SIEHT EIN Mietvertra­g vor, dass eine Einbauküch­e den Mietern nur „zur Nutzung überlassen“sei, so hat das die rechtliche Folge, dass die Kosten für eine Reparatur am Herd oder Kühlschran­k vom Mieter zu tragen sind. So jedenfalls das Amtsgerich­t Berlin-Neukölln, das eine solche Klausel im Mietvertra­g absegnete, nachdem die Geschirrsp­ülmaschine für 135 Euro repariert werden musste. „Zur Nutzung überlassen“bedeute nämlich nicht, „mitvermiet­et“, was den Vermieter in die Pflicht genommen hätte (18 C 182/17).

Newspapers in German

Newspapers from Germany