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uropäisches Gericht setzt Arbeitgebern Grenzen bei Religionszugehörigkeit
Die Caritas im Oldenburger Land sieht ihre Arbeit durch das Urteil kaum beeinträchtigt. Die hiesige Diakonie will sich gegenüber Kon essionslosen ö nen.
LUXEMBURG/HANNOVER/OLDENBURG/VECHTA Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religion zugehörigkeit fordern. Die tellte der Europäi che Gericht hof (EuGH) in Luxemburg zu einem Fall au Deut chland klar. Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfe ion nur ein, wenn die für die Tätigkeit „objektiv geboten“i t und die Verhältni mäßigkeit gewahrt bleibt. Ob die der Fall ei, mü e vor Gerichten überprüfbar ein, hieß e am Dien tag (Recht ache Nr. C414/16).
Da Urteil könnte für kirchliche Arbeitgeber in Deut chland erhebliche Au wirkungen haben. Nach Angaben der Gewerk chaft „Verdi“be chäftigen ie etwa 1,5 Millionen Men chen (davon mehr al 525700 bei der Diakonie owie 620 000 bei der Carita ).
In dem konkreten Fall hatte da Evangeli che Werk für Diakonie und Entwicklung in einer Stellenau chreibung die Zugehörigkeit zur prote tanti chen Kirche gefordert. Da ent pricht der generellen Linie der Evangeli chen Kirche in Deut chland, die von Mitarbeitern „grund ätzlich“die Zugehörigkeit zur prote tanti chen Kirche fordert. Au nahmen ind zugela en, „wenn andere geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu gewinnen ind“.
Eine konfe ion lo e Bewerberin wurde nicht zum Vor tellung ge präch eingeladen. Da ie annahm, ie habe die Stelle wegen ihrer Konfe - ion lo igkeit nicht bekommen, klagte ie und forderte knapp 10 000 Euro Ent chädigung. Da Evangeli che Werk hielt dagegen, die unter chiedliche Behandlung wegen der Religion ei nach dem Recht auf kirchliche Selb tbe timmung zulä ig.
Nach der Verkündung de Urteil teilten die evangeli chen Kirchen in Nieder ach en mit, ihre Richtlinien überprüfen zu wollen. „Wir werden die Urteil begründung im Detail au werten und bei der Um etzung der Loyalität richtlinie in un eren Kirchen berück ichtigen“, erklärten die leitende Kirchenjuri tin Stephanie Springer und Diakonie-Vor tand precher Han -Joachim Lenke.
„Da Urteil be tätigt da Selb tbe timmung recht der Kirchen“, erklärte Frerk Hinrich , Sprecher der Diakonie im Oldenburger Land, gegenüber die er Zeitung. Er ehe Möglichkeiten, Stellen für konfe ion fremde Bewerber zu öffnen, zum Bei piel im Bereich der Jugendhilfe oder, wie e bereit der Fall i t, in der Flüchtling betreuung. „Stellen, die einen mi ionari chen Auftrag vorau etzen, ind davon aber au genommen“, betonte Hinrich .
Da da Urteil die Arbeit der Carita nicht we entlich verändern werde, erklärte Dr. Gerhard Tepe, Direktor de Lande -Carita verbande für Oldenburg mit Sitz in Vechta, die er Zeitung „Schon in der Vergangenheit tand die per önliche Leben führung der Arbeitnehmer nicht im Foku , ondern da Mittragen von Werten. Unabhängig von der Ent cheidung de Europäi chen Gericht hof werden Einrichtungen und Dien te der Carita weiter ihre Identität al kirchliche Einrichtung ge talten. Ent cheidend i t, da der kirchliche Charakter, die chri tlichen Werte erkennbar bleiben.“
KOMMENTAR, SEITE 4
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