Nordwest-Zeitung

N u R g ln für Kirch njobs

uropäische­s Gericht setzt Arbeitgebe­rn Grenzen bei Religionsz­ugehörigke­it

- VON VERENA SCHMITTROS­CHMANN UND WOLFGANG ALEXANDER MEYER

Die Caritas im Oldenburge­r Land sieht ihre Arbeit durch das Urteil kaum beeinträch­tigt. Die hiesige Diakonie will sich gegenüber Kon essionslos­en ö nen.

LUXEMBURG/HANNOVER/OLDENBURG/VECHTA Kirchliche Arbeitgebe­r dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religion zugehörigk­eit fordern. Die tellte der Europäi che Gericht hof (EuGH) in Luxemburg zu einem Fall au Deut chland klar. Bedingung darf die Zugehörigk­eit zu einer Konfe ion nur ein, wenn die für die Tätigkeit „objektiv geboten“i t und die Verhältni mäßigkeit gewahrt bleibt. Ob die der Fall ei, mü e vor Gerichten überprüfba­r ein, hieß e am Dien tag (Recht ache Nr. C414/16).

Da Urteil könnte für kirchliche Arbeitgebe­r in Deut chland erhebliche Au wirkungen haben. Nach Angaben der Gewerk chaft „Verdi“be chäftigen ie etwa 1,5 Millionen Men chen (davon mehr al 525700 bei der Diakonie owie 620 000 bei der Carita ).

In dem konkreten Fall hatte da Evangeli che Werk für Diakonie und Entwicklun­g in einer Stellenau chreibung die Zugehörigk­eit zur prote tanti chen Kirche gefordert. Da ent pricht der generellen Linie der Evangeli chen Kirche in Deut chland, die von Mitarbeite­rn „grund ätzlich“die Zugehörigk­eit zur prote tanti chen Kirche fordert. Au nahmen ind zugela en, „wenn andere geeignete Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r nicht zu gewinnen ind“.

Eine konfe ion lo e Bewerberin wurde nicht zum Vor tellung ge präch eingeladen. Da ie annahm, ie habe die Stelle wegen ihrer Konfe - ion lo igkeit nicht bekommen, klagte ie und forderte knapp 10 000 Euro Ent chädigung. Da Evangeli che Werk hielt dagegen, die unter chiedliche Behandlung wegen der Religion ei nach dem Recht auf kirchliche Selb tbe timmung zulä ig.

Nach der Verkündung de Urteil teilten die evangeli chen Kirchen in Nieder ach en mit, ihre Richtlinie­n überprüfen zu wollen. „Wir werden die Urteil begründung im Detail au werten und bei der Um etzung der Loyalität richtlinie in un eren Kirchen berück ichtigen“, erklärten die leitende Kirchenjur­i tin Stephanie Springer und Diakonie-Vor tand precher Han -Joachim Lenke.

„Da Urteil be tätigt da Selb tbe timmung recht der Kirchen“, erklärte Frerk Hinrich , Sprecher der Diakonie im Oldenburge­r Land, gegenüber die er Zeitung. Er ehe Möglichkei­ten, Stellen für konfe ion fremde Bewerber zu öffnen, zum Bei piel im Bereich der Jugendhilf­e oder, wie e bereit der Fall i t, in der Flüchtling betreuung. „Stellen, die einen mi ionari chen Auftrag vorau etzen, ind davon aber au genommen“, betonte Hinrich .

Da da Urteil die Arbeit der Carita nicht we entlich verändern werde, erklärte Dr. Gerhard Tepe, Direktor de Lande -Carita verbande für Oldenburg mit Sitz in Vechta, die er Zeitung „Schon in der Vergangenh­eit tand die per önliche Leben führung der Arbeitnehm­er nicht im Foku , ondern da Mittragen von Werten. Unabhängig von der Ent cheidung de Europäi chen Gericht hof werden Einrichtun­gen und Dien te der Carita weiter ihre Identität al kirchliche Einrichtun­g ge talten. Ent cheidend i t, da der kirchliche Charakter, die chri tlichen Werte erkennbar bleiben.“

KOMMENTAR, SEITE 4

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