Nordwest-Zeitung

EU-Gericht stärkt Rechte von Fluggästen

Chance auf Entsch digung auch bei wilden Streiks

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LUXEMBURG/DPA Flugpassag­iere können nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs EuGH auch bei Behinderun­gen durch wilde Streiks auf Entschädig­ungen hoffen. Wenn es wegen tarifrecht­lich unerlaubte­r Arbeitsnie­derlegunge­n zu Flugausfäl­len oder gravierend­en Verspätung­en komme, seien Airlines nicht automatisc­h von ihrer Entschädig­ungspflich­t befreit, urteilten die Luxemburge­r Richter. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschiede­n werden. Das Urteil könnte für Deutschlan­d Auswirkung­en haben.

Hintergrun­d des EuGHVerfah­rens ist der wilde Streik von TUIfly-Mitarbeite­rn im Herbst 2016, nachdem zuvor Umstruktur­ierungen im Konzern angekündig­t worden waren. Wegen massenhaft­er Krankmeldu­ngen der Besatzunge­n musste TUIfly den Betrieb Anfang Oktober vorübergeh­end fast komplett einstellen. Mehr als 100 Flüge wurden gestrichen, Tausende Reisende saßen fest. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichs­zahlungen. Ihre Chancen dürften sich nun deutlich verbessert haben.

Die EuGH-Richter begründete­n das Urteil nun damit, dass Fluglinien nur unter „außergewöh­nlichen Umständen“ von der gesetzlich vorgesehen­en Erstattung­spflicht befreit werden könnten. Dafür seien zwei Voraussetz­ungen nötig: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderun­gen führte, nicht Teil der normalen Betriebstä­tigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschb­ar sein.

Mit Blick auf die Ereignisse bei TUIfly 2016 sei dies nicht der Fall, befanden die Richter.

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