Flohmärkte am Sonntag sollen bleiben
Deutlich weniger gewerbliche ;<ndler
HANNOVER/EPD In Niedersachsen sollen auch künftig Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen möglich sein. Vertreter aller Parteien sprachen sich im Landtag für einen Erhalt der Märkte als Kulturgut und beliebtes Familienevent aus. Allerdings solle künftig auf den Verkauf von Neuwaren verzichtet werden und der Anteil der gewerblichen Händler deutlich verringert werden. Der allgemeine Sonn- und Feiertagsschutz dürfe nicht durch als Flohmärkte getarnte Verkaufsveranstaltungen unterlaufen werden.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte im vergangenen Jahr mit Verweis auf den Sonn- und Feiertagsschutz Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen verboten. Ausschlaggebend für das Verbot ist nach Ansicht der Richter das überwiegend wirtschaftliche Interesse der Märkte. Wohltätige Flohmärkte, etwa Kinderkleidungsflohmärkte in Kirchengemeinden, sind von diesem Verbot ausgeschlossen.
Nach Ansicht von Innenminister Boris Pistorius (SPD) ist für den Erhalt der Märkte keine Gesetzesänderung nötig. Es sei aber möglich, den gewerblichen Charakter einzuschränken. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Lechner kündigte Regelungen an, die Verkaufsschauen von Unternehmen unter dem Deckmantel von Flohmärkten verhindern sollen. Dazu solle ein Verbot des Verkaufs von Neuwaren gehören. Außerdem sollten die Märkte nur noch alle vier Wochen stattfinden. Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) und Christian Meyer (Grüne) hoben die besondere Bedeutung der Märkte als Familienerlebnis hervor.