Debatte um Tattoo-Verbot
Strenge Regeln im Land – Polizeipräsident Kühme empfiehlt Zurückhaltung
Die Gewerkschaften GdP und DPolG sind unterschiedlicher Meinung. Die FDP sieht’s locker.
HANNOVER/OLDENBURG Fällt das Tätowierungsverbot für Polizisten? In Berlin dürfen Beamte im Streifendienst seit Jahresanfang ihre Tattoos sichtbar tragen. Auch in Niedersachsen gibt es längst eine interne Diskussion im Innenministerium. Denn die aktuelle gültige Verwaltungsvorschrift „Äußeres Erscheinungsbild von Polizeibeamtinnen und -beamten“verliert zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit und muss entweder verändert oder bestätigt werden.
Bisher lautet die Dienstanweisung für niedersächsische Polizisten klipp und klar: „Eine Tätowierung darf auch bei Tragen eines kurzärmeligen Uniformhemdes nicht sichtbar sein.“Ob Polizeibeamte an anderen Stellen des Körpers Tattoos haben, dafür interessieren sich die Dienstvorgesetzten nicht.
Gut so, meint der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Dietmar Schilff. Die gültige Regelung sei „okay“und könne „ruhig beibehalten werden“, sagt er der Ð. Die konkurrierende Polizei-GeOetjen werkschaft DPolG würde Tattoos begrüßen. Der Geschmack der jungen Leute habe sich geändert, heißt es. Man habe heute das Jahr 2018 und nicht mehr 1974.
Die FDP sieht ebenfalls „Veränderungsbedarf“. „Die Regeln sind doch längst veraltet“, kritisiert der FDP-Innenexperte Jan-Christoph im Gespräch mit der Ð. Gegen „unverfängliche Tätowierungen“auf dem Unterarm sei „nichts einzuwenden“, meint man bei den Liberalen, die Innenminister Boris Pistorius (SPD) kritisieren: „Pistorius drückt sich!“
Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme bestätigt Beratungen über die auslaufende Regelung. „Ich empfehle aber größte Zurückhaltung“, sagt er gegenüber der Ð. Das gelte für Tattoos, „aber auch für Piercings“. Kühme erklärt: „Das Ganze hat etwas mit Vertrauen in die Polizei zu tun.“PRO & CONTRA, SEITE 4
Eine Umfrage zu Tattoos unter bit.ly/nwzumfragetattoo