Konzert in Oldenburg
Kari Bremnes verkörpert wie keine andere das Songwriting des modernen Skandinaviens. In ihrer Heimat Norwegen hat sie schon längst Ikonenstatus. Am Mittwoch, 2. Mai, präsentiert sie ab 20 Uhr in der Oldenburger Kulturetage arktischen Folk, gebremsten Pop und elaborierten Jazz. Weitere Termine finden Sie im Veranstaltungskalender auf NWZ-Events.
@ www.NWZ-Events.de
PDrei oder fünf Sterne?: Online-Bewerter haben immer größeren Einfluss auf Verbraucher.
Empfehlungen für gute Handwerker oder Ärzte gibt es nicht mehr nur von Freunden oder Nachbarn. Längst hat das Internet die Rolle des Ratgebers übernommen.
BERLIN Ob es um vegane Küche, einen kompetenten Kieferchirurgen oder einen Elektriker für die Wohnzimmerbeleuchtung geht: Im Internet gibt es fast für alles Sterne, Noten oder Kommentare. „Gemüse an Menge wie eine Suppeneinlage“, lautet zum Beispiel der Kommentar
Solche zu
Bestnote: einem
oft Thai-Imbiss, sind „für Werbung. mich ist der Laden gestorben“. „Dieser Kleintransport war wirklich spitze“, schreibt ein begeisterter Umzügler, obwohl er zugibt: „Ich bin eigentlich nicht der Typ, der Beurteilungen schreibt.“
„Die Verbraucher haben ein sehr großes Vertrauen in Bewertungen im Netz“, sagt Rebekka Weiß, Referentin für Datenschutz und Verbraucherrecht beim Branchenverband Bitkom in Berlin. Entsprechend große Macht genießt, wer solche Bewertungen schreibt. „Gerade wenn man nicht gut behandelt worden ist, kann man sich auf diese Weise rächen“, sagt
Laszlo Pota, Psychologischer Psychotherapeut. Die Anonymität sei dabei ein Schutzfaktor. Ohne ein direktes Gegenüber sind harsche Worte schnell in die Tasten gehämmert. Manche Portale bieten zwar an, auf Kritik zu reagieren. So wie ein Orthopäde, der den Vorwurf eines Patienten, einen angeblichen Rippenbruch nicht erkannt zu haben, mit Verweis auf dessen erfolglose Schmerzensgeldklage kontert. „Auch schlechte Kommentare sind uns wichtig, da wir daraus lernen können“, schreibt ein anderer Arzt unter eine böse Bewertung. „Gerne biete ich Ihnen einen weiteren Termin an, um das Problem erneut zu besprechen.“Das geht schon in die richtige Richtung, wie Pota sagt: „Gut wäre, wenn man den Beschwerden nachgehen könnte und miteinander in Kontakt kommt.“Oft sei auch Wahres enthalten. Ob Arzt oder Automechaniker, Friseur oder Fliesenleger – jeder sollte einen Blick auf seine Sterne werfen. Bewertungen beste die
Nicht nur positive Kritik
„Jemand, der im Wettbewerb steht, kann nicht erwarten, dass nur positive Meldungen über ihn verbreitet werden“, sagt der Medienanwalt Thorsten Feldmann aus Berlin. „Eine redliche Kritik muss er hinnehmen.“Ist der Handwerker viel zu spät zum vereinbarten Termin gekommen, darf der genervte Kunde das online bemängeln. Ebenso
darf er die Leistung als gut oder schlecht bewerten.
Nicht hinzunehmen ist dagegen sogenannte Schmähkritik. „Das ist eine Äußerung, wo jeder Sachbezug fehlt und es nur darum geht, den Gegner zu verletzen“, erklärt Feldmann. „Auch Unwahrheiten und Dinge, die sich nicht beweisen lassen, müssen nicht hingenommen werden.“Wer zum Beispiel über Schimmel auf der Restauranttoilette motzt, muss im Zweifelsfall auch Belege haben. „Schreibt der Restaurantbesucher ,Auf den Toiletten war es eklig‘, ist das wiederum zulässig.“
Für Bewertete haben Negativkommentare Folgen, vor allem für Selbstständige – denn sie genießen im Zweifel weniger Schutz als Angestellte. „Das ist der Ruf, der auf dem Prüfstand steht, da kann ein massiver Imageschaden entstehen“, sagt Laszlo Pota.
Geht es um Falschbehauptungen, können sich die Betroffenen aber wehren: Die Betreiber solcher Portale müssen Beschwerden von Ärzten oder Handwerkern nachgehen, wie Feldmann erklärt. „Er muss den Bewertenden anschreiben und versuchen zu hören, was der dazu sagt. Wenn der Beweis letztlich nicht geführt werden kann, dass die Behauptung wahr oder unwahr ist, dann gewinnt der Bewertete.“Entsprechende Einträge müssten dann gelöscht werden.
Bei einer unklaren Lage ist der Plattformbetreiber mit Vernichtend: Gegen unsachliche Kommentare sich wehren. kann man