KREUZE UND KRUXIFIXE
Das Kreuz ist das zentrale Symbol des Christentums. Kreuze und Kruzifixe, die im Unterschied zu einfachen Kreuzen auch den gekreuzigten Jesus zeigen, hängen nicht nur in Kirchen, sondern auch in manchen öffentlichen Einrichtungen – wo sie immer wieder zum Streitfall werden.
In deutschen Gerichten
ist das Aufhängen von Kruzifixen nicht einheitlich geregelt. Wenn das Kreuz im Gerichtssaal den religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen von Prozessbeteiligten entgegensteht, kann dies nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1973 deren Recht auf Religionsfreiheit verletzen. Prozessbeteiligte können verlangen, das Kreuz in Verhandlungen abzuhängen. Das Grundgesetz garantiert Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 4.
In Klassenzimmern
ist das Anbringen von Kreuzen in Deutschland nur in Bayern für Grundschulen gesetzlich geregelt. Die Vorschrift sei jedoch verfassungswidrig, stellte das Bundesverfassungsgericht 1995 unter Verweis auf die Glaubensfreiheit fest. Die Eltern hätten auch das Recht zu einer weltanschaulich neutralen Kindererziehung. Daraufhin führte Bayern die Widerspruchslösung ein. Wenn sich Eltern am Kreuz stören, kann es in Einzelfällen abgenommen werden.
In Straßburg
entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 in letzter Instanz, dass Kruzifixe in italienischen Schulen die Menschenrechte nicht verletzen und somit weiter hängen dürfen. Es stehe im Ermessen des Staates, wie die Schulen ihren Erziehungsauftrag mit den Rechten der Eltern vereinbarten. Die Urteile des Straßburger Gerichts beziehen sich zwar zunächst auf den Einzelfall – doch die Länder des Europarats haben sich verpflichtet, sie als Auslegungshilfe zu respektieren.
Der Beschluss
des bayerischen Kabinetts zum verpflichtenden Aufhängen von Kreuzen in Dienstgebäuden betrifft nach Angaben des Innenministeriums nur Ämter des Freistaats. Nicht betroffen seien sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, teilte ein Ministeriumssprecher mit. So müssten ab 1. Juni in Polizeistationen und Finanzämtern Kreuze hängen, nicht aber in Universitäten, Museen oder der Staatsoper. Für sie werde das Aufhängen eines Kreuzes lediglich empfohlen.