Ausgaben für Kinder mit Behinderung
Welche steuerlichen Möglichkeiten lassen sich ausschöpfen?
6er BehindertenPauschbetrag deckt typische und regelmäßige Kosten ab, die aufgrund der Behinderung entstehen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Medikamente, Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Prothesen, Kosten für den erhöhten Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Grad der Einschränkung
Je stärker das Kind eingeschränkt ist, desto höher ist der Betrag. Die Besonderheit bei einem Kind mit Behinderung: Nutzt das Kind den Behinderten-Pauschbetrag nicht selbst, können Eltern diesen auf sich übertragen lassen. Dazu müssen Sie jedes Jahr in der „Anlage Kind“die entsprechenden Zeilen ausfüllen. Ihnen steht der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro zu, wenn Ihr Kind einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“hat oder Pflegegrad 4 oder 5 zugeordnet ist und Sie es unentgeltlich zu Hause pflegen. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Haus für Ihr Kind behindertengerecht umbauen oder das Auto umrüsten lassen, die Kosten sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
Zumutbare Belastung
Kosten entstehen auch, wenn beide Elternteile berufstätig sind und das Kind mit Behinderung während der Arbeitszeit in einem Kurzzeitpflegeheim oder einem Tagesheim untergebracht ist. Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eintragen. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Kosten müssen höher sein, als Ihre sogenannte zumutbare Belastung. Gleiches gilt für einen längeren Therapieaufenthalt, bei dem Ihr Kind aus medizinischen Gründen auswärtig untergebracht wird. Um diese Kosten als außergewöhnli-
Jens Büsselmann
1. Vorsitzende Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro Lohnsteuerhilfeverein e.V. Ahe Belastungen absetzen zu können, muss zwingend vor Beginn der Heilmaßnahme deren Zwangsläufigkeit festgestellt werden. Das geht über ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 EStD2).
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Unterstützt Sie bei der Grundpflege Ihres Kindes – also beispielsweise bei der Körperpflege oder Ernährung – zuhause ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft, können Sie einen Teil der Kosten als haushaltnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Bei einer 2ollzeitkraft bis zu 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr.
Kindergeld oder -freibetrag
Eltern eines Kindes mit Behinderung steht natürlich auch Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Was sich finanziell mehr für die Eltern lohnt, errechnet das Finanzamt. Auch für erwachsene Kinder mit Behinderung haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Zwei Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein: Die Behinderung des Kindes ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und das Kind ist nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen. Das ist dann der Fall, wenn das Kind keinen Beruf ausüben kann. Die Arbeit in einer Behinderten-Werkstatt zählt übrigens nicht als Beruf.
Kinderbetreuung
Grundsätzlich können Eltern die Kosten der Kinderbetreuung als Sonderausgabe von der Steuer absetzen – immerhin bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Allerdings gibt es diesen Steuervorteil in der Regel nur bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Ausnahme: Bei Kindern mit Behinderung gilt diese Altersbeschränkung nicht, die Betreuungskosten können auch über das 14. Lebensjahr hinaus geltend gemacht werden. Die Behinderung muss allerdings vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein. Bereits 2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass es einem Kind mit Behinderung nicht zumutbar ist, das für die Altersvorsorge aufgebaute 2ermögen für den behinderungsbedingten Mehrbedarf einzusetzen (Aktenzeichen 2I R 61/08).