Nordwest-Zeitung

Bienen-Töten kann 50 000 Euro kosten

Auch f8r diese Delikte droht B8rgern eine drastische Strafe

- VON CHELSY HAß

OLDENBURG Handy am Steuer, das wird teuer. Selbst Fußgänger sind vor satten Bußgeldern nicht sicher. In den sozialen Medien hat zuletzt die Meldung für Aufsehen gesorgt, dass für das Töten einer Biene eine Strafe von bis zu 50 000 Euro zu zahlen ist. Aber ist das wirklich so? Ja, in der Tat. Und es gibt auch andere skurrile Delikte, für die man laut der aktuellen Bußgeldkat­alog-Verordnung zur Kasse gebeten wird.  TIERE

Nicht nur das Töten von Bienen, sondern auch das Fangen, Verletzen und Töten von anderen Insekten wie Wespen, Hornissen, Hummeln oder Schmetterl­ingen kann 50 000 Euro kosten.  VERKEHR

Im Auto fahren und dabei mit dem Hund Gassigehen O also die Leine aus dem Autofenste­r halten: Laut Paragraf 28 der Straßenver­kehrsordnu­ng ist das verboten. Dieses „Vergehen“kostet fünf Euro. Teurer ist da schon das unnütze Hinund Herfahren innerhalb einer Ortschaft, es kostet 20 Euro. Was dabei als unnütz gilt, wird im Bußgeldkat­alog nicht erklärt. Befährt man einen Kreisverke­hr falsch herum, müssen 25 Euro gezahlt werden.

Im Gegensatz dazu ist es nicht verboten, nackt Auto zu fahren. Oben ohne, unten ohne O alles ist erlaubt. Einzige Voraussetz­ung ist, dass das Fahrzeug sicher geführt wird.

Aber nicht nur im Auto drohen Bußgelder. Auch Fahrradfah­rer und Fußgänger können sich einiges zu Schulden kommen lassen. Während des Autofahren­s das Handy zu benutzen, kostet 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Die Handynutzu­ng auf dem Fahrrad schlägt mit 55 Euro zu Buche. Wer mit dem Fahrrad einen Schlenker über die Autobahn macht, zahlt 10 Euro.

Als Fußgänger gibt es zwar keine Promillegr­enzen, aber wer zum Beispiel über Absperrung­en springt oder die Straße schräg überquert, der darf trotzdem einen FünfEuro-Schein zücken. Pbrigens ist es möglich, bereits ab dem zwölften Lebensjahr Punkte in Flensburg zu sammeln, wenn gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng verstoßen wird.  UMWELT

Bußgelder müssen auch für Umweltsünd­en gezahlt werden. So kostet beispielsw­eise das Wegwerfen, Liegenlass­en, Vergraben oder Verbrennen von bis zu fünf Autoreifen eine Strafe bis zu 1000 Euro O alles über fünf Reifen kann bis zu 2000 kosten. 5000 Euro Strafe sind zu zahlen, wenn in Landschaft­sschutzgeb­ieten gezeltet wird, so zum Beispiel im Nationalpa­rk Wattenmeer.

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