Mehr Rechte für Bürger
Strengere Regeln und noch viele offene Fragen
Die neue Regelung soll für mehr Transparenz beim Umgang mit Daten sorgen. Das bedeutet eine Menge Änderungen.
HANNOVER Am 25. Mai ist Stichtag für die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Unternehmen und Verbraucher ergeben sich dadurch einige Änderungen. Vor allem letztere werden in ihren Rechten gestärkt, sagt Barbara Thiel, Niedersachsens Datenschutzbeauftragte. „Insgesamt wird die DSGVO für die Verbraucher zu einer besseren Transparenz beim Umgang mit ihren Daten führen“, sagt sie.
Eine echte Neuerung sei etwa das Recht auf Datenüberdie
tragbarkeit, das heißt die Mitnahme personenbezogener Daten zu einem anderen Anbieter. Das soll Betroffenen etwa einen Wechsel zwischen zwei Messenger-Diensten erleichtern.
Wichtig für Verbraucher: Die DSGVO regelt einen Schadenersatz bei Datenschutzverstößen. „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften der DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter“, erklärt Thiel. Aufsichtsbehörden hätten durch das europäische Recht klare zeitliche Vorgaben. Betroffene Personen müssten „innerhalb von drei Monaten eine Antwort erhalten“.
Auch auf die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern kommen ab dem 25. Mai neue Aufgaben zu. Um einen Verstoß zu erkennen, „steht meinen Mitarbeitern allerdings kein herkömmlicher Bußgeldkatalog zur Verfügung“, sagt Thiel. Die DSGVO enthalte stattdessen einen katalogartigen Verweis auf die Pflichtverletzungen. Bei Verstößen drohen Unternehmen härtere Sanktionen als bei den bisher geltenden nationalen Bestimmungen. „Bußgelder können künftig bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Konzernumsatzes des vorangegangenen Jahres betragen – je nachdem welcher Wert höher ist“, sagt Thiel.
Die Pflichten führten für Unternehmen „gerade jetzt in der Umstellungsphase tatsächlich zu einem Mehraufwand“, erklärt sie. Klar sei aber auch, dass die „unterschiedlichen Datenschutzstandards aller 28 EU-Mitgliedstaaten zu einem einzigen Standard vereinheitlicht werden“. Das bedeute für die Wirtschaft im europäischen Binnenmarkt eine europaweit einheitliche Gesetzeslage.
Schon oft hat die Schwedische Akademie wunderliche Entscheidungen getroffen: Da wurden (zumindest in Europa) eher unbekannte Autoren wie der Chinese Mo Yan mit dem Literaturnobelpreis geehrt oder auch der (zudem noch widerspenstige) US-Musiker Bob Dylan. Bedeutende amerikanische Schriftsteller wie Philipp Roth oder Paul Auster dagegen werden jedes Jahr aufs Neue in Stockholm geflissentlich ignoriert.
Nun zerlegt sich die Akademie gerade selbst: Als Folge eines aufsehenerregenden Skandals um Missbrauchsvorwürfe und Korruption sind nicht nur mehrere Mitglieder zurückgetreten, dramatischer Höhepunkt der Krise ist die Entscheidung, den Literaturnobelpreis in diesem Jahr nicht zu vergeben – aussitzen, um sich neu zu sortieren.
Traditionsbewusst, würdevoll und unnahbar – dieses Bild von sich hat die Schwedische Akademie in der Vergangenheit stets vermittelt. Der gute Ruf ist jedenfalls ruiniert. Bleibt abzuwarten, ob dem angekündigten Großreinemachen auch eine neue Glaubwürdigkeit folgt.
@ Die Autorin erreichen Sie unter regina.jerichow@infoautor.de