Nordwest-Zeitung

Mehr Rechte für Bürger

Strengere Regeln und noch viele offene Fragen

- VON SABRINA WENDT

Die neue Regelung soll für mehr Transparen­z beim Umgang mit Daten sorgen. Das bedeutet eine Menge Änderungen.

HANNOVER Am 25. Mai ist Stichtag für die neue Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO). Für Unternehme­n und Verbrauche­r ergeben sich dadurch einige Änderungen. Vor allem letztere werden in ihren Rechten gestärkt, sagt Barbara Thiel, Niedersach­sens Datenschut­zbeauftrag­te. „Insgesamt wird die DSGVO für die Verbrauche­r zu einer besseren Transparen­z beim Umgang mit ihren Daten führen“, sagt sie.

Eine echte Neuerung sei etwa das Recht auf Datenüberd­ie

tragbarkei­t, das heißt die Mitnahme personenbe­zogener Daten zu einem anderen Anbieter. Das soll Betroffene­n etwa einen Wechsel zwischen zwei Messenger-Diensten erleichter­n.

Wichtig für Verbrauche­r: Die DSGVO regelt einen Schadeners­atz bei Datenschut­zverstößen. „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen Vorschrift­en der DSGVO ein materielle­r oder immateriel­ler Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadeners­atz gegen den Verantwort­lichen oder gegen den Auftragsve­rarbeiter“, erklärt Thiel. Aufsichtsb­ehörden hätten durch das europäisch­e Recht klare zeitliche Vorgaben. Betroffene Personen müssten „innerhalb von drei Monaten eine Antwort erhalten“.

Auch auf die Datenschut­zaufsichts­behörden von Bund und Ländern kommen ab dem 25. Mai neue Aufgaben zu. Um einen Verstoß zu erkennen, „steht meinen Mitarbeite­rn allerdings kein herkömmlic­her Bußgeldkat­alog zur Verfügung“, sagt Thiel. Die DSGVO enthalte stattdesse­n einen katalogart­igen Verweis auf die Pflichtver­letzungen. Bei Verstößen drohen Unternehme­n härtere Sanktionen als bei den bisher geltenden nationalen Bestimmung­en. „Bußgelder können künftig bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Konzernums­atzes des vorangegan­genen Jahres betragen – je nachdem welcher Wert höher ist“, sagt Thiel.

Die Pflichten führten für Unternehme­n „gerade jetzt in der Umstellung­sphase tatsächlic­h zu einem Mehraufwan­d“, erklärt sie. Klar sei aber auch, dass die „unterschie­dlichen Datenschut­zstandards aller 28 EU-Mitgliedst­aaten zu einem einzigen Standard vereinheit­licht werden“. Das bedeute für die Wirtschaft im europäisch­en Binnenmark­t eine europaweit einheitlic­he Gesetzesla­ge.

Schon oft hat die Schwedisch­e Akademie wunderlich­e Entscheidu­ngen getroffen: Da wurden (zumindest in Europa) eher unbekannte Autoren wie der Chinese Mo Yan mit dem Literaturn­obelpreis geehrt oder auch der (zudem noch widerspens­tige) US-Musiker Bob Dylan. Bedeutende amerikanis­che Schriftste­ller wie Philipp Roth oder Paul Auster dagegen werden jedes Jahr aufs Neue in Stockholm geflissent­lich ignoriert.

Nun zerlegt sich die Akademie gerade selbst: Als Folge eines aufsehener­regenden Skandals um Missbrauch­svorwürfe und Korruption sind nicht nur mehrere Mitglieder zurückgetr­eten, dramatisch­er Höhepunkt der Krise ist die Entscheidu­ng, den Literaturn­obelpreis in diesem Jahr nicht zu vergeben – aussitzen, um sich neu zu sortieren.

Traditions­bewusst, würdevoll und unnahbar – dieses Bild von sich hat die Schwedisch­e Akademie in der Vergangenh­eit stets vermittelt. Der gute Ruf ist jedenfalls ruiniert. Bleibt abzuwarten, ob dem angekündig­ten Großreinem­achen auch eine neue Glaubwürdi­gkeit folgt.

@ Die Autorin erreichen Sie unter regina.jerichow@infoautor.de

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BILD: PRIVAT Landesdate­nschutzbea­uftragte Barbara Thiel
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