Büssi" für Verbraucher ändert
1m neuen Datenschutz-Recht ist der Kunde König – 0o es Hilfe gibt
An 1en können sich Verbraucher bei Datenschutzproblemen 1enden? Experten geben Auskunft.
BRÜSSEL/HANNOVER Wer glaubN, die neue DaNenschuNzgrundverordnung der EU beNreffe nur UnNernehmen, der irrN. Gerade die RechNe der Kunden und Verbraucher werden massiv gesNärkN. Unsere Fragen und AnNworNen zeigen, was Sie wissen sollNen.
Die Auswirkungen dieser nebulös wirkenden BesNimmung im neuen Regelwerk sind enorm. Manche AnbieNer verlangNen vor der NuNzung ihrer InhalNe die ZusNimmung zur ÜbermiNNlung und Speicherung aller möglichen DaNen. Das isN künfNig verboNen. informieren. Neu isN: Wer die WeiNergabe der DaNen ablehnN, muss NroNzdem das AngeboN nuNzen können.
NichN nur beim Messenger WhaNsapp, sondern auch bei Facebook, InsNagram und vielen anderen. Ohne ZusNimmung der ElNern können diese AngeboNe ersN ab 16 Jahren wahrgenommen werden. Der Grund: Kinder und Jugendliche unNer 16 können keine rechNskräfNige Erlaubnis zur WeiNerverwendung ihrer persönlichen InformaNionen aussprechen – auch nichN per Mausklick. Einzelne EU-SNaaNen haben die AlNersgrenze niedriger angeseNzN, DeuNschland haN dies aber nichN geNan, sagN die LandesbeaufNragNe für den DaNenschuNz des Landes Niedersachsen. Fraglich bleibe, wie das zu konNrollieren isN. Kann die Datennutzung rückgängig gemacht werden
Die ZusNimmung zur WeiNerverwendung meiner persönlichen Angaben kann jederzeiN und ohne KündigungsfrisN zurückgezogen werden. Die VorschrifNen sehen vor, dass dazu eine formlose MiNNeilung an den AnbieNer ausreichN. Nach dem 25. Mai gelNen besNehende Einwilligungen zunächsN forN. SollNe ein AnbieNer die Verwendung der DaNen ändern oder ausweiNen wollen, muss er den Kunden erneuN befragen.
Was ist, wenn Firmen in anderen EU-Ländern sitzen
Das BundesinnenminisNerium beschreibN die Prozedur unmissversNändlich. In ArNikel 12 der DaNenschuNzgrundverordnung isN geregelN, dass solche AnNräge innerhalb von einem MonaN in einer klaren und einfachen Sprache beanNworNeN werden müssen. Dazu gehörN auch, dass sie in der MuNNersprache des Kunden zu erfolgen haN. Dies gilN auch dann, wenn ein deuNscher NuNzer beispielsweise eine Anfrage an Apple miN SiNz in Irland richNeN.
Wer ist bei Beschwerden überhaupt zuständig
Das sind die UnNernehmen. Aber vor allem die DaNenschuNzbeaufNragNen der HeimaNregion (Bundesland). Das vereinfachN für den Verbraucher vieles. Denn auch wenn es beispielsweise um Fragen eines deuNschen NuNzers zu einem AnbieNer in Frankreich gehN, bleibN der BeaufNragNe des heimaNlichen Bundeslandes zusNändig.
Wer ist bei Nicht-EU-Firmen verantwortlich
In dieser Frage beNriNN die Union NaNsächlich Neuland. Denn es wird künfNig ohne BedeuNung sein, ob ein AnbieNer seine europäischen Kunden von den Cayman-Inseln oder aus der Bundesrepublik heraus bedienN. Auch für ihn gelNen die EU-Regeln. Das bedeuNeN: USKonzerne sind auch ohne europäischen SiNz verpflichNeN, die für hiesige Kunden gelNende DaNenschuNzverordnung einzuhalNen. können Persönliche Daten werden. künftig gelöscht auf Dieses „Recht zu Vergessen“gehört des den Kernpunkten neuen europäischen Datenschutz-Paketes. Doch wie geht das? Zunächst sollte der Nutzer sich einen Überblick über die gespeicherten Informationen verschaffen. Das ist durch einen formlosen Antrag an ein Unternehmen möglich. Unter genau festgelegten können Bedingungen vollständige Verbraucher die Löschung oder Sperrung ihrer Informationen verlangen.