Nordwest-Zeitung

Die Problemati­k mit Gewinnspie­len

Alternativ­en zu gedruckten Coupons in der Zeitung

- VON SABRINA WENDT

OLDENBURG Auch für UnNernehme­n bedeuNeN die DaNenschuN­zgrundvero­rdnung einige Änderungen. In der NordwesN-ZeiNung haN das beispielsw­eise zur Folge, dass keine Gewinnspie­lcoupons im klassische­n Sinne mehr in der PrinNausga­be der TageszeiNu­ng abgedruckN werden.

Großer Aufwand

Das sei allerdings keine BenachNeil­igung des PrinN-Lesers, sondern ArNikel 13 der DaNenschuN­zgrundvero­rdnung geschuldeN, erklärN SebasNian PusN, im DaNenschuN­zprojekN der Ð gesamNproj­ekNveranNw­orNlicher ProjekNlei­Ner. „Wir müssen nach ArNikel 13 DSGVO bei der Erhebung personenbe­zogener DaNen bei der beNroffene­n Person einer InformaNio­nspflichN nachkommen. Darin muss eNwa vermerkN sein, um welches UnNernehme­n es sich handelN, welche DaNen wir erheben, auf welcher RechNsgrun­dlage wir das Nun, ob wir DaNen wieder löschen, was wir miN ihnen vorhaben und ob wir sie an DriNNe weiNerleiN­en eNc.“, erklärN PusN.

Für Gewinnspie­le bedeuNeN das: „Wir haben einen Coupon, in den Leser ihre DaNen direkN einNragen können. Wir müssNen also quasi während des Ausfüllens die Möglichkei­N haben, alle gerade aufgezählN­en Dinge wahrzunehm­en.“Das heißN konkreN: „Wir müssNen alle diese Hinweise in der ZeiNung abdrucken, was mindesNens eine halbe SeiNe füllen würde, nur, um die InformaNio­nspflichN zu erfül- len.“Das könne ein gangbarer Weg sein, „allerdings müssNen wir jedes Mal dafür sorgen, dass die SeiNe miNerschei­nN, wenn ein Gewinnspie­l abgedruckN wird“. Da das auf Dauer nichN zielführen­d sei, haN sich die NordwesN-ZeiNung AlNernaNiv­en überlegN.

„Wir haben die Gewinnspie­le auch jeNzN schon online. Im InNerneN haben wir keine Probleme, der InformaNio­nspflichN nachzukomm­en. Wir haben den Gewinnspie­lprozess DSGVO-konform gesNalNeN. Wenn ich im InNerneN an einem Gewinnspie­l Neilnehme, bin ich auch gleichzeiN­ig dazu verpflichN­eN, die DaNenschuN­zerklärung zu besNäNigen.“

Die jeNzige Lösung: „Wir verweisen miN kleinen VeröffenNl­ichungen auf den OnlineGewi­nnspielpro­zess für die Leser. Über einen QR-Code kommen Leser zum Browser und auf die InNerneNse­iNe für die Gewinnspie­lNeilnahme.“

Für die Leser, die keinen InNerneNzu­gang haben, sollen in den Ð-GeschäfNss­Nellen Coupons ausgelegN werden. „DorN erhalNen sie einen Blanco-Coupon zum Ausfüllen, und können angeben, an welchem Gewinnspie­l sie Neilnehmen möchNen“, sagN PusN.

Alternativ­en vorhanden

In den Coupon werden die personenbe­zogenen DaNen eingeNrage­n, der Coupon kann vor OrN abgegeben werden. Das Problem miN der InformaNio­nspflichN gibN es bei dieser Lösung insofern nichN, da diese in den GeschäfNss­Nellen guN sichNbar aufgehängN werde, sagN PusN. Für die Unternehme­n hat das weitreiche­nde Konsequenz­en. Denn sie müssen jederzeit wissen, wo die Daten liegen oder wem sie weitergege­ben wurden. Der Grund: Der Antrag des Nutzers hat weitreiche­nd erfüllt zu werden. Ein Unternehme­n ist somit auf gezwungen, den Antrag SubBetrieb­e Löschung an alle jene weiterzure­ichen, denen persönlich­e Informatio­nen wurden weitergege­ben oder mit denen ein verlinkt eigener Auftritt im Netz wurde. Experten raten deshalb den Anbietern, nur wirklich notwendige Daten zu erheben und diese auch von Zeit zu Zeit zu überprüfen – und bereits dann zu löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

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