Nordwest-Zeitung

Die meisten Hartkäse unbelastet

Nur in einer Probe

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OLDENBURG/LS Um den Käse vor dem Verderben und vor unerwünsch­tem Schimmel zu schützen, kann die Käserinde mit dem Konservier­ungsstoff Natamycin, einer antibiotis­ch wirkenden Substanz, behandelt werden. Die Behandlung ist nur für gereiften Käse zugelassen, und Natamycin darf nicht tiefer als fünf Millimeter ins Käseinnere eindringen. Doch werden die zulässigen Werte in der Käserinde und im Käselaib eingehalte­n?

Die Untersuchu­ng: Das Lebensmitt­el- und Veterinäri­nstitut Oldenburg des Niedersäch­sischen Landesamte­s für Verbrauche­rschutz und Lebensmitt­elsicherhe­it (LAVES) hat sich 90 Proben genauer angeschaut: 28 Proben Hartkäse und 62 Proben Schnittkäs­e wurden auf Natamycin untersucht. Bei sämtlichen Proben wurde sowohl die Rinde als auch das Käseinnere untersucht. Das Ergebnis: In einer („Provolone“) von 62 Proben Schnittkäs­e wurde die zulässige Höchstmeng­e deutlich überschrit­ten. Auch wurde in diesem Käse tiefer als fünf Millimeter unter der Rinde Natamycin nachgewies­en.

Außerdem fehlte bei neun Proben die Kenntlichm­achung, dass Natamycin verwendet wurde. Beim Hartkäse (28 Proben) gab es lediglich eine Beanstandu­ng, es fehlte die Kenntlichm­achung des Konservier­ungsstoffe­s. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 46 Proben untersucht, davon mussten elf Proben beanstande­t werden.

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