Die meisten Hartkäse unbelastet
Nur in einer Probe
OLDENBURG/LS Um den Käse vor dem Verderben und vor unerwünschtem Schimmel zu schützen, kann die Käserinde mit dem Konservierungsstoff Natamycin, einer antibiotisch wirkenden Substanz, behandelt werden. Die Behandlung ist nur für gereiften Käse zugelassen, und Natamycin darf nicht tiefer als fünf Millimeter ins Käseinnere eindringen. Doch werden die zulässigen Werte in der Käserinde und im Käselaib eingehalten?
Die Untersuchung: Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat sich 90 Proben genauer angeschaut: 28 Proben Hartkäse und 62 Proben Schnittkäse wurden auf Natamycin untersucht. Bei sämtlichen Proben wurde sowohl die Rinde als auch das Käseinnere untersucht. Das Ergebnis: In einer („Provolone“) von 62 Proben Schnittkäse wurde die zulässige Höchstmenge deutlich überschritten. Auch wurde in diesem Käse tiefer als fünf Millimeter unter der Rinde Natamycin nachgewiesen.
Außerdem fehlte bei neun Proben die Kenntlichmachung, dass Natamycin verwendet wurde. Beim Hartkäse (28 Proben) gab es lediglich eine Beanstandung, es fehlte die Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 46 Proben untersucht, davon mussten elf Proben beanstandet werden.