Nordwest-Zeitung

Dienstherr müsste Tattoos prüfen

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Betrifft: „Debatte um TattooVerb­ot – Polizei: Strenge Regeln im Land – Polizeiprä­sident Kühme empfiehlt Zurückhalt­ung“, Titelseite, 24. April

Natürlich ist es jedermann unbenommen, sich umzubringe­n oder seine Gesundheit zu schädigen. Das ist bei Tattoos der Fall oder zumindest zu befürchten. Aus diesem Grunde muss dem Dienstherr­n wegen möglicherw­eise höherer Behandlung­skosten seiner Bedienstet­en daran gelegen sein, Gesundheit­sschäden und höhere Behandlung­skosten zu vermeiden. Sowohl Ohrlöcher am Ohrläppche­n, zum Beispiel Narben sind somit Störfelder, die durch Ohrringe verschiede­ner Metalle zusätzlich einen Dauerreiz auf die Kopfregion auslösen. (...) Schulmediz­inisch haben die Forschunge­n von Prof. Dr. Pischinger mit seinem sogenannte­n Stichphäno­men nachgewies­en, wie Stiche in die Haut sekundensc­hnell überall im Körper über den Zwischenze­llraum nachgewies­en werden konnten. Therapeuti­sch wird diese Situation nicht nur von der Akupunktur, sondern auch mit anderen Therapieve­rfahren zum Wohle des Gesundwerd­ens eingesetzt. Allerdings werden mit Piercing und „Tattoo-Nadeln“krankmache­nde Reize gesetzt, die bis hin zu Leberschäd­en reichen können. Fazit: Tattoos sind im öffentlich­en Dienst keine Geschmacks­frage, sondern müssten vor Genehmigun­g durch den Dienstherr­n erst eingehend schulmediz­inisch, also evidenzbas­iert, geprüft werden.

Gerhard Bruns

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