Feuerwehr: Mitglieder dürfen bis 67 löschen
HANNOVER/DPA/TS Die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute in Niedersachsen wird von 63 auf 67 Jahre angehoben. Der Landtag hat der entsprechenden Anpassung des Brandschutzgesetzes zugestimmt. Der Oldenburgische Feuerwehrverband hatte sich gegen eine Anhebung ausgesprochen. Feuerwehrleute können auf eigenen Wunsch aber auch früher in den Ruhestand gehen. Das Gesetz sieht zudem für Feuerwehrleute bei Unfällen eine bessere Absicherung als bisher vor. Es stellt zudem klar, dass Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschriften von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlungen und Entschädigungsansprüche auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr anzuwenden sind.