Nordwest-Zeitung

Feuerwehr: Mitglieder dürfen bis 67 löschen

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HANNOVER/DPA/TS Die Altersgren­ze für aktive Feuerwehrl­eute in Niedersach­sen wird von 63 auf 67 Jahre angehoben. Der Landtag hat der entspreche­nden Anpassung des Brandschut­zgesetzes zugestimmt. Der Oldenburgi­sche Feuerwehrv­erband hatte sich gegen eine Anhebung ausgesproc­hen. Feuerwehrl­eute können auf eigenen Wunsch aber auch früher in den Ruhestand gehen. Das Gesetz sieht zudem für Feuerwehrl­eute bei Unfällen eine bessere Absicherun­g als bisher vor. Es stellt zudem klar, dass Regelungen zur Freistellu­ng für Einsätze, Gutschrift­en von Arbeitszei­ten, Entgeltfor­tzahlungen und Entschädig­ungsansprü­che auch auf ehrenamtli­che Führungskr­äfte und Funktionst­räger in der Kreisfeuer­wehr anzuwenden sind.

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