Nordwest-Zeitung

Sender darf TV-Panne nicht zeigen

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FÖLN/DPA Lustig, aber nicht frei verfügbar: TV-Pannen dürfen von anderen Fernsehsen­dern nicht ohne weiteres kostenfrei verwertet werden. Das hat das Oberlandes­gericht Köln nach einer Mitteilung des Gerichts von Mittwoch entschiede­n. In dem Fall ging es um die NDR-Sendung „Top Flops“. In der Reihe werden Patzer aus diversen Sendungen gezeigt. Die RTLGruppe hatte gegen die Verwendung von Ausschnitt­en aus ihren Programmen gegen den NDR und andere ARDSender, die die Sendung ebenfalls zeigen, geklagt.

RTL forderte die Zahlung einer Lizenzgebü­hr. Dagegen argumentie­rten die öffentlich-rechtliche­n Sender nach Angaben des Gerichts, dass die Verwendung von Schnipseln im Rahmen einer Parodie zulässig sei. Außerdem handele es sich um Zitate, die kostenfrei verwendet werden dürften.

Das Oberlandes­gericht folgte dieser Argumentat­ion in seiner Entscheidu­ng vom 20. April nicht und bestätigte damit eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts Köln vom vergangene­n Jahr. Gegen dieses Urteil in der zweiten Instanz wurde keine Revision zugelassen.

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