Sender darf TV-Panne nicht zeigen
FÖLN/DPA Lustig, aber nicht frei verfügbar: TV-Pannen dürfen von anderen Fernsehsendern nicht ohne weiteres kostenfrei verwertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Mitteilung des Gerichts von Mittwoch entschieden. In dem Fall ging es um die NDR-Sendung „Top Flops“. In der Reihe werden Patzer aus diversen Sendungen gezeigt. Die RTLGruppe hatte gegen die Verwendung von Ausschnitten aus ihren Programmen gegen den NDR und andere ARDSender, die die Sendung ebenfalls zeigen, geklagt.
RTL forderte die Zahlung einer Lizenzgebühr. Dagegen argumentierten die öffentlich-rechtlichen Sender nach Angaben des Gerichts, dass die Verwendung von Schnipseln im Rahmen einer Parodie zulässig sei. Außerdem handele es sich um Zitate, die kostenfrei verwendet werden dürften.
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation in seiner Entscheidung vom 20. April nicht und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom vergangenen Jahr. Gegen dieses Urteil in der zweiten Instanz wurde keine Revision zugelassen.