Städte wollen Saufgelage stoppen
Verband fordert nach Randale in Ganderkesee Konsequenzen – Schünemann lobt Idee
Kommunen sollen Verbote aussprechen dürfen. Diese sollen allerdings zeitlich und örtlich befristet sein.
HANNOVER/OLDENBURG/GANDERKESEE Das skandalöse Saufgelage im Ortsteil Hoykenkamp der Gemeinde Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) am Vatertag mit Randale, Massenschlägerei und Polizei-Einsatz alarmiert den Niedersächsischen Städteund Gemeindebund (NSGB), der Ruf aus den Kommunen
nach einem Verbot von Trinkexzessen wird immer lauter. „Man muss den Kommunen Möglichkeiten geben, Verbote auszusprechen“, fordert NSGB-Sprecher Thorsten Bullerdiek im Gespräch mit der Ð. Dabei gehe es nicht um generelle Verbote, „sondern um Möglichkeiten für die Kommunen, präventiv zeitlich und örtlich befristete Verbote auszusprechen“, ergänzt Bullerdiek, der bedauert, dass Städte und Gemeinden noch keine Grundlage haben, um solche Maßnahmen verfügen zu können. „Wir haben noch keine präventiven Mittel“, sagt Bullerdiek der zugleich mit Blick auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft beruhigt: „Wir wollen nicht denjenigen verfolgen, der mal mit einer Flasche Bier auf den WM-Sieg der deutschen Nationalmannschaft anstößt.“
Auch Ex-Innenminister Uwe Schünemann machte sich am Donnerstag im Landtag für „ein Verbot von Trinkgelagen auf öffentlichen Plätzen“stark – „wenn ein entsprechender Vorschlag von Städten und Gemeinden kommen sollte“. Die CDU werde solche Ideen aufgreifen. Der Grünen-Innenpolitiker Belit Onay warnte nur davor, „nicht das FeierabendBier ins Visier zu nehmen“.
In Oldenburg stellt man sich die Frage, ob eine solche Regelung überhaupt notwendig sei. Die Einschränkung des Alkoholtrinkens in der Öffentlichkeit sei etwas, an dem auch schon andere Kommunen gescheitert seien, so Stephan Onnen, Pressesprecher der Stadt. Zudem habe man Situationen wie die in Ganderkesee noch nicht erlebt. „Am Dobben haben wir beispielsweise eher mit den Hinterlassenschaften zu tun“, so Onnen.
Die Gemeinde Ganderkesee sucht derweil nach Lösungen zusammen mit der Polizei. Im Rahmen eines Maßnahmenplanes angedacht seien „etwa die Übertragung des Hausrechts für bestimmte private Bereiche wie den Parkplatz vor der Gaststätte auf die Polizei, eine Videoüberwachung und ordnungsrechtliche Auflagen bei größeren Veranstaltungen“, so Gemeindesprecher Hauke Gruhn.