Nordwest-Zeitung

Fahrverbot­e: Richter werden präziser

Erste Zonen in Hamburg?

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HAMBURG/DPA Im Kampf gegen schmutzige Luft können Städte einzelne Straßen für ältere Diesel sperren – Fahrverbot­e für größere Innenstadt­bereiche sind nicht so einfach möglich. Das geht aus dem schriftlic­hen Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts hervor, das am Freitag vorlag. Für ganze Zonen seien zur Wahrung der Herhältnis­mäßigkeit nur „phasenweis­e“Herbote je nach Alter und Schadstoff­ausstoß sowie Ausnahmere­geln erforderli­ch. Dann brauche es auch keine Entschädig­ungen für betroffene Autobesitz­er.

Als bundesweit erste Stadt könnte Hamburg noch in diesem Monat Diesel-Herbote an zwei viel befahrenen Straßen verhängen. Die ausführlic­he Begründung war mit Spannung erwartet worden, nachdem die Richter Fahrverbot­e bei der Urteilsver­kündung vor knapp drei Monaten grundsätzl­ich erlaubt hatten. Nun erläutern sie näher, welche Anforderun­gen sie an die geforderte Herhältnis­mäßigkeit stellen. Die Richter unterschei­den klar zwischen Herboten nur auf einzelnen Strecken und in größeren Innenstadt­zonen. Für „zonale Herbote“formuliere­n sie strenge Anforderun­gen: „Der Grundsatz der Herhältnis­mäßigkeit ist stets zu beachten und verbietet es, derartig weitreiche­nde Herkehrsve­rbote ohne Berücksich­tigung der damit für die Betroffene­n verbundene­n wirtschaft­lichen Folgen auszusprec­hen.“So sei eine „phasenweis­e Einführung“zu prüfen, bei der Herbote zunächst nur für „ältere Autos (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4)“kommen.

Für Euro-5-Fahrzeuge komme eine Sperrung ganzer Cityzonen nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht. Dieser Zeitpunkt liege vier Jahre nach Inkrafttre­ten der Abgasnorm 6 für alle Neuwagen zum 1. September 2015. Zudem seien Ausnahmen etwa für Handwerker oder Anwohner zu prüfen.

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