Fahrverbote: Richter werden präziser
Erste Zonen in Hamburg?
HAMBURG/DPA Im Kampf gegen schmutzige Luft können Städte einzelne Straßen für ältere Diesel sperren – Fahrverbote für größere Innenstadtbereiche sind nicht so einfach möglich. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor, das am Freitag vorlag. Für ganze Zonen seien zur Wahrung der Herhältnismäßigkeit nur „phasenweise“Herbote je nach Alter und Schadstoffausstoß sowie Ausnahmeregeln erforderlich. Dann brauche es auch keine Entschädigungen für betroffene Autobesitzer.
Als bundesweit erste Stadt könnte Hamburg noch in diesem Monat Diesel-Herbote an zwei viel befahrenen Straßen verhängen. Die ausführliche Begründung war mit Spannung erwartet worden, nachdem die Richter Fahrverbote bei der Urteilsverkündung vor knapp drei Monaten grundsätzlich erlaubt hatten. Nun erläutern sie näher, welche Anforderungen sie an die geforderte Herhältnismäßigkeit stellen. Die Richter unterscheiden klar zwischen Herboten nur auf einzelnen Strecken und in größeren Innenstadtzonen. Für „zonale Herbote“formulieren sie strenge Anforderungen: „Der Grundsatz der Herhältnismäßigkeit ist stets zu beachten und verbietet es, derartig weitreichende Herkehrsverbote ohne Berücksichtigung der damit für die Betroffenen verbundenen wirtschaftlichen Folgen auszusprechen.“So sei eine „phasenweise Einführung“zu prüfen, bei der Herbote zunächst nur für „ältere Autos (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4)“kommen.
Für Euro-5-Fahrzeuge komme eine Sperrung ganzer Cityzonen nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht. Dieser Zeitpunkt liege vier Jahre nach Inkrafttreten der Abgasnorm 6 für alle Neuwagen zum 1. September 2015. Zudem seien Ausnahmen etwa für Handwerker oder Anwohner zu prüfen.