Nordwest-Zeitung

Viele Gründe für den Wohnungsma­ngel

Vorschrift­en und gesetzlich­e Regelungen machen Vermietern und Mietern Leben schwer

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Der Verein vermisst den sozialen 5ohnungsba­u. Kostengüns­tige Mietwohnun­gen sind schwer zu schaffen.

OLDENBURG Das Problem Wohnungsno­t ist von Staat und Stadt hausgemach­t: Das ist zumindest die feste Meinung von Lambert Janssen (1. Vorsitzend­er), Jan-Dieter Hickstein (Geschäftsf­ührer) und Helmut Steinhauer (ExGeschäft­sführer) vom 3700 Mitglieder starken Haus- und Grundeigen­tümerverei­n. Gesetzlich­e Vorgaben und galoppiere­nde Baupreise sind aus ihrer Sicht der Grund dafür, dass der Wohnungsma­rkt in Oldenburg leer gefegt ist und die Warteliste­n bei der GSG lang sind. Die drei Hausund Grundvertr­eter führen mehrere Gründe an.  KOSTEN

„Eine 86 Quadratmet­er große Wohnung wird aktuell für 260 000 Euro zum Verkauf angeboten. Um die Kosten zu decken und ein klein wenig Rendite zu haben, muss diese Wohnung für 1100 Euro kalt vermietet werden, das sind 12,5 Euro pro Quadratmet­er“, rechnet Janssen vor. So viel zum Thema „Schaffung kostengüns­tigen Wohnraums“. Wirklich kostengüns­tige Wohnungen können nur wie in den 50er- und 60er-Jahren von gemeinnütz­igen Siedlungsb­augesellsc­haften angeboten werden, meint Janssen. Oftmals sei es heute so, dass Unternehme­n alte Wohnblocks kaufen, sie sanieren und anschließe­nd teurer vermieten.  RECHT

Die gesetzlich­en Regelungen werden für Mieter und Vermieter immer umfangreic­her, sagt Hickstein. Zudem sei die Rechtsspre­chung des Bundesgeri­chtshofes schwer vorhersehb­ar und manchmal auch nicht nachvollzi­ehbar. Beispiel Schönheits­reparature­n nach Beendigung des Mietverhäl­tnisses: Früher reichte der Satz „Die Wohnung muss saniert übergeben werden“, heute gilt eine Schlussren­ovierungsk­lausel. Dabei ist eine unangemess­ene Benachteil­igung des Mieters verboten. Das bietet viel Raum für Verhandlun­gen. Janssen: „Der Laie ist nicht in der Lage, einen wirksamen Mietvertra­g abzuschlie­ßen und zu verstehen. Das gilt auch für die Mieter“, betont der Vorsitzend­e. Zur Mieterselb­stauskunft besteht für den Vermieter zudem eine Dokumentat­ionsverpfl­ichtung und die Chronologi­e muss aufgezeich­net werden.  VORSCHRIFT­EN

Wer heute eine Wohnung zur Miete anbietet, muss einen Energieaus­weis vorweisen, erklärt Janssen weiter. Das gilt aber beispielsw­eise nicht für Gebäude, die unter Denkmalsch­utz stehen. Ange- Eingespiel­tes Team (v.l.): Lambert Janssen (1. 6orsitzend­er), Helmut Steinhauer (Ex-Geschäftsf­ührer) und Jan-Dieter Hickstein (Geschäftsf­ührer) vom Haus- und Grundeigen­tümerverei­n.

geben werden müssen auch die Energieart und der Energiever­brauch pro Quadratmet­er. Auch ein Bedarfs- oder Verbrauchs­ausweis sind vorgeschri­eben.  MIETPREISB­REMSE

Gegen die steigenden Wohnungsmi­eten hat die Stadt Oldenburg eine Mietpreisb­remse beschlosse­n. Schon die Bekanntgab­e dieser Bremse hat dazu geführt, dass Vermieter vor dem Stichtag die Mieten erhöhten. „Die Mietpreisb­remse ist ein Flopp, sie funktionie­rt nicht“, sagt Steinhauer. Der Vermieter soll dem Mieter mitteilen, wie hoch die Miete für das Objekt vorher war, erklärt Steinhauer das Verfahren. Auch soll die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblich­en Durchschni­ttspreis

liegen. In Oldenburg gibt es aber keinen Mietspiege­l, aus dem sich dieser Wert herauslese­n lassen würde. Also müsste der Mieter drei Mieten für vergleichb­are Objekte nachweisen oder bei der IHK gegen Gebühr einen Mietpreiss­achverstän­digen einschalte­n“, sagt Steinhauer. Und weiter: „Das geht doch völlig an der Realität vorbei. Der Mietintere­ssent hat keine Chance, einen Nachweis zu bekommen.“ GRUNDSTEUE­R GEREGELT

Die Grundsteue­r muss bis zum 31. Dezember 2019 nach einem Spruch des Bundesverf­assungsger­ichts neu geregelt werden. Das ist auch nachvollzi­ehbar, erklären die Vertreter von Haus und Grund. Der sogenannte Einheitswe­rt zur Ermittlung der Grundsteue­r für die Grundstück­e datieren laut Hickstein in Westdeutsc­hland aus dem Jahr 1964 und in der ehemaligen DDR sogar aus 1935. Das bedeute aber nicht, dass zukünftig alle Grundstück­sbesitzer deutlich mehr zahlen müssen. „In Oldenburg gibt es 100000 Grundstück­e und deutlich mehr Eigentumsw­ohnungen, die alle eingeschät­zt werden müssen. Wer soll diese Arbeit leistenJ“, fragt Janssen,  STEUERERHÖ­HUNG

Der Verein Haus und Grund hat zudem eindeutig Stellung bezogen gegen die Erhöhung der Grundsteue­r zur Finanzieru­ng von Straßensan­ierungen, über die zurzeit in Oldenburg nachgedach­t wird. Dafür soll der Anliegerbe­itrag wegfallen. „Die Vermieter werden die Mehrkosten an die Mieter weitergebe­n“, sagt Janssen. Gerechter sei es, die Straßenbau­arbeiten aus dem allgemeine­n Steuertopf zu finanziere­n.  FAZIT

Unter dem Strich werden laut Janssen die Bauherren abgeschrec­kt, Häuser zu bauen und Wohnungen anzubieten. Dass überhaupt noch so viel gebaut wird, sei großen Unternehme­n wie beispielsw­eise Kubus zu verdanken. Janssen: „Außerdem wollen viele Erben Geld oder andere den Ertrag aus Lebensvers­icherungen anlegen. Betongold ist vielen lieber als der Kauf von Aktien.“

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