Viele Gründe für den Wohnungsmangel
Vorschriften und gesetzliche Regelungen machen Vermietern und Mietern Leben schwer
Der Verein vermisst den sozialen 5ohnungsbau. Kostengünstige Mietwohnungen sind schwer zu schaffen.
OLDENBURG Das Problem Wohnungsnot ist von Staat und Stadt hausgemacht: Das ist zumindest die feste Meinung von Lambert Janssen (1. Vorsitzender), Jan-Dieter Hickstein (Geschäftsführer) und Helmut Steinhauer (ExGeschäftsführer) vom 3700 Mitglieder starken Haus- und Grundeigentümerverein. Gesetzliche Vorgaben und galoppierende Baupreise sind aus ihrer Sicht der Grund dafür, dass der Wohnungsmarkt in Oldenburg leer gefegt ist und die Wartelisten bei der GSG lang sind. Die drei Hausund Grundvertreter führen mehrere Gründe an. KOSTEN
„Eine 86 Quadratmeter große Wohnung wird aktuell für 260 000 Euro zum Verkauf angeboten. Um die Kosten zu decken und ein klein wenig Rendite zu haben, muss diese Wohnung für 1100 Euro kalt vermietet werden, das sind 12,5 Euro pro Quadratmeter“, rechnet Janssen vor. So viel zum Thema „Schaffung kostengünstigen Wohnraums“. Wirklich kostengünstige Wohnungen können nur wie in den 50er- und 60er-Jahren von gemeinnützigen Siedlungsbaugesellschaften angeboten werden, meint Janssen. Oftmals sei es heute so, dass Unternehmen alte Wohnblocks kaufen, sie sanieren und anschließend teurer vermieten. RECHT
Die gesetzlichen Regelungen werden für Mieter und Vermieter immer umfangreicher, sagt Hickstein. Zudem sei die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes schwer vorhersehbar und manchmal auch nicht nachvollziehbar. Beispiel Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses: Früher reichte der Satz „Die Wohnung muss saniert übergeben werden“, heute gilt eine Schlussrenovierungsklausel. Dabei ist eine unangemessene Benachteiligung des Mieters verboten. Das bietet viel Raum für Verhandlungen. Janssen: „Der Laie ist nicht in der Lage, einen wirksamen Mietvertrag abzuschließen und zu verstehen. Das gilt auch für die Mieter“, betont der Vorsitzende. Zur Mieterselbstauskunft besteht für den Vermieter zudem eine Dokumentationsverpflichtung und die Chronologie muss aufgezeichnet werden. VORSCHRIFTEN
Wer heute eine Wohnung zur Miete anbietet, muss einen Energieausweis vorweisen, erklärt Janssen weiter. Das gilt aber beispielsweise nicht für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Ange- Eingespieltes Team (v.l.): Lambert Janssen (1. 6orsitzender), Helmut Steinhauer (Ex-Geschäftsführer) und Jan-Dieter Hickstein (Geschäftsführer) vom Haus- und Grundeigentümerverein.
geben werden müssen auch die Energieart und der Energieverbrauch pro Quadratmeter. Auch ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis sind vorgeschrieben. MIETPREISBREMSE
Gegen die steigenden Wohnungsmieten hat die Stadt Oldenburg eine Mietpreisbremse beschlossen. Schon die Bekanntgabe dieser Bremse hat dazu geführt, dass Vermieter vor dem Stichtag die Mieten erhöhten. „Die Mietpreisbremse ist ein Flopp, sie funktioniert nicht“, sagt Steinhauer. Der Vermieter soll dem Mieter mitteilen, wie hoch die Miete für das Objekt vorher war, erklärt Steinhauer das Verfahren. Auch soll die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnittspreis
liegen. In Oldenburg gibt es aber keinen Mietspiegel, aus dem sich dieser Wert herauslesen lassen würde. Also müsste der Mieter drei Mieten für vergleichbare Objekte nachweisen oder bei der IHK gegen Gebühr einen Mietpreissachverständigen einschalten“, sagt Steinhauer. Und weiter: „Das geht doch völlig an der Realität vorbei. Der Mietinteressent hat keine Chance, einen Nachweis zu bekommen.“ GRUNDSTEUER GEREGELT
Die Grundsteuer muss bis zum 31. Dezember 2019 nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Das ist auch nachvollziehbar, erklären die Vertreter von Haus und Grund. Der sogenannte Einheitswert zur Ermittlung der Grundsteuer für die Grundstücke datieren laut Hickstein in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in der ehemaligen DDR sogar aus 1935. Das bedeute aber nicht, dass zukünftig alle Grundstücksbesitzer deutlich mehr zahlen müssen. „In Oldenburg gibt es 100000 Grundstücke und deutlich mehr Eigentumswohnungen, die alle eingeschätzt werden müssen. Wer soll diese Arbeit leistenJ“, fragt Janssen, STEUERERHÖHUNG
Der Verein Haus und Grund hat zudem eindeutig Stellung bezogen gegen die Erhöhung der Grundsteuer zur Finanzierung von Straßensanierungen, über die zurzeit in Oldenburg nachgedacht wird. Dafür soll der Anliegerbeitrag wegfallen. „Die Vermieter werden die Mehrkosten an die Mieter weitergeben“, sagt Janssen. Gerechter sei es, die Straßenbauarbeiten aus dem allgemeinen Steuertopf zu finanzieren. FAZIT
Unter dem Strich werden laut Janssen die Bauherren abgeschreckt, Häuser zu bauen und Wohnungen anzubieten. Dass überhaupt noch so viel gebaut wird, sei großen Unternehmen wie beispielsweise Kubus zu verdanken. Janssen: „Außerdem wollen viele Erben Geld oder andere den Ertrag aus Lebensversicherungen anlegen. Betongold ist vielen lieber als der Kauf von Aktien.“