Nordwest-Zeitung

Mehr Sicherheit für Urlauber

Neues Reiserecht tritt am 1. Juli in Kraft

- VON PHILIPP LAAGE

KEMPTEN/STUTTGART Flugverbin­dung heraussuch­en, ein Hotel wählen und vielleicht noch einen Mietwagen dazubuchen: Viele Urlauber stellen sich ihre Reise heute mit wenigen Klicks im Internet zusammen. Damit sie künftig weitreiche­nder geschützt sind, gilt ab dem 1. Juli ein neues Reiserecht in Deutschlan­d. Es handelt sich um die Umsetzung der EU-Pauschalre­iserichtli­nie. Ihr ursprüngli­cher Zweck: Online-Buchungen auf Portalen besser absichern. Die Reform hat jedoch unvorherge­sehene Folgen – auch für Reisebüros.

Bisher hatte der Urlauber die Wahl zwischen einer Pauschalre­ise und einer Individual­reise aus einzelnen Leistungen wie Flug, Hotel und Mietwagen. Das Pauschalpa­ket ist gut abgesicher­t: Der Urlauber bekommt bei Insolvenz des Veranstalt­ers sein Geld zurück, kann bei Mängeln den Reisepreis mindern und Schadeners­atz verlangen. Wer dagegen alles einzeln bucht, hat dieses Recht nicht dann gilt allgemeine­s Vertragsre­cht, etwa Beherbergu­ngsrecht bei Hotels und Mietvertra­gsrecht bei Ferienwohn­ungen.

Künftig gibt es eine dritte Kategorie: die verbundene

Reiseleist­ung. Diese Rechtsform entsteht, wenn ein Vermittler – entweder Reisebüro oder Portal – dem Urlauber mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise binnen eines Tages verkauft und dabei verschiede­ne Rechnungen etwa der Airline und des Hotels entstehen. Die einzelne Leistung muss mindestens 25 Prozent des Gesamtprei­ses ausmachen. In diesem Fall muss der Vermittler für alle kassierten Kundengeld­er eine eigene Insolvenza­bsicherung vorlegen, wie der Reiserecht­sexperte Prof. Ernst Führich aus Kempten erklärt. Geht also etwa ein Portal pleite, bekommt der Urlauber das angezahlte Geld zurück.

Doch das ist nicht alles: Welche Art von Reise der Urlauber bucht, darüber muss der Vermittler künftig mit einem Formblatt explizit in- formieren. Tut er das nicht, wird er automatisc­h zum Reiseveran­stalter, erklärt Oliver Buttler von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. Es gilt dann Pauschalre­iserecht. Der Urlauber kann vom Portal zum Beispiel nachträgli­ch einen Teil des Reisepreis­es zurückford­ern, wenn im Urlaub Mängel aufgetrete­n sind.

Die Informatio­nspflicht hat folgenden Sinn: Der Urlauber soll bei der Buchung einer Reise aus verschiede­nen Bausteinen einzelner Anbieter nicht irrtümlich glauben, er kaufe eine Pauschalre­ise. Dabei hat der Gesetzgebe­r vor allem an Online-Buchungen gedacht, bei denen oft mit wenigen Klicks die Flüge und das Hotel gebucht werden.

Die Neuregelun­g zum Schutz des Verbrauche­rs gilt jedoch nicht allein für OnlinePort­ale, sondern auch in den Reisebüros. Auch dort herrschte in den vergangene­n Monaten große Unsicherhe­it. „Die Reisevermi­ttler haben Angst, zum Veranstalt­er zu werden, wenn sie das falsche Musterform­blatt verwenden“, berichtet Führich von seinen Erfahrunge­n in der Branche. Denn das Reisebüro muss künftig jede Einzelleis­tung separat buchen und abrechnen – und das richtige Formblatt aushändige­n.

 ?? BILD: DPA ?? Das neue Pauschalre­iserecht soll Online-Buchungen besser absichern
BILD: DPA Das neue Pauschalre­iserecht soll Online-Buchungen besser absichern

Newspapers in German

Newspapers from Germany