Dashcam-Urteil widersprüchlich
Betrifft: „Aufklärung schlägt Datenschutz – Autokamera: Was das Urteil zu Videoaufnahmen im Straßenverkehr für Autofahrer bedeutet“, Hintergrund, sowie „Der große Bruder“, Kommentar von Norbert Wahn, Meinung, 16. Mai.
Wieder einmal ein sagenhaftes Urteil vom Bundesgerichtshof: Dashcams bleiben zwar aus datenschutzrechtlichen Gründen weiterhin verboten, aber aufgenommene Videos können als Beweismittel zugelassen werden. Wahrscheinlich weiß nur das Gericht, wie so ein Widerspruch funktioniert (...). Aber bei der Grundsteuer ist es ja ähnlich: Sie ist verfassungswidrig, darf aber weiter erhoben werden.
Ich sage es klipp und klar: Über deutsche Gerichte jeglicher Instanz kann ich nur den Kopf schütteln. Und was hier wenige wissen, ist die Tatsache, dass man sich im Ausland über die Deutschen und ihre Justiz schlapplacht (berechtigterweise). Die Handhabung des deutschen Datenschutzes und die Angst der Deutschen, man könnte ja eventuell etwas über sie erfahren, ist schon lächerlich (Google und Co. wissen ohnehin alles). Und auch hier lacht man sich in der Welt schlapp.
Natürlich sieht man dies alles hier nicht, weil die Menschen derart im System mitschwimmen, dass ihnen diese und andere Dinge nicht mehr auffallen. Ich persönlich halte Dashcams für sinnvoll und erforderlich, solange wir eine derart marode Rechtssprechung in Deutschland haben, insbesondere solange deutsche Autofahrer so fahren, wie sie es tun – rücksichtslos, nach dem Recht des Stärkeren und alkoholisiert –, und solange die Strafen mehr als unverhältnismäßig sind. Das Contra-Argument von Norbert Wahn ist ebenso lächerlich und konstruiert wie das Urteil (...).
Thomas Kaiser Rastede