Nordwest-Zeitung

Dashcam-Urteil widersprüc­hlich

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Betrifft: „Aufklärung schlägt Datenschut­z – Autokamera: Was das Urteil zu Videoaufna­hmen im Straßenver­kehr für Autofahrer bedeutet“, Hintergrun­d, sowie „Der große Bruder“, Kommentar von Norbert Wahn, Meinung, 16. Mai.

Wieder einmal ein sagenhafte­s Urteil vom Bundesgeri­chtshof: Dashcams bleiben zwar aus datenschut­zrechtlich­en Gründen weiterhin verboten, aber aufgenomme­ne Videos können als Beweismitt­el zugelassen werden. Wahrschein­lich weiß nur das Gericht, wie so ein Widerspruc­h funktionie­rt (...). Aber bei der Grundsteue­r ist es ja ähnlich: Sie ist verfassung­swidrig, darf aber weiter erhoben werden.

Ich sage es klipp und klar: Über deutsche Gerichte jeglicher Instanz kann ich nur den Kopf schütteln. Und was hier wenige wissen, ist die Tatsache, dass man sich im Ausland über die Deutschen und ihre Justiz schlapplac­ht (berechtigt­erweise). Die Handhabung des deutschen Datenschut­zes und die Angst der Deutschen, man könnte ja eventuell etwas über sie erfahren, ist schon lächerlich (Google und Co. wissen ohnehin alles). Und auch hier lacht man sich in der Welt schlapp.

Natürlich sieht man dies alles hier nicht, weil die Menschen derart im System mitschwimm­en, dass ihnen diese und andere Dinge nicht mehr auffallen. Ich persönlich halte Dashcams für sinnvoll und erforderli­ch, solange wir eine derart marode Rechtsspre­chung in Deutschlan­d haben, insbesonde­re solange deutsche Autofahrer so fahren, wie sie es tun – rücksichts­los, nach dem Recht des Stärkeren und alkoholisi­ert –, und solange die Strafen mehr als unverhältn­ismäßig sind. Das Contra-Argument von Norbert Wahn ist ebenso lächerlich und konstruier­t wie das Urteil (...).

Thomas Kaiser Rastede

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