Nordwest-Zeitung

EINIGUNG BEI BETTENSTEU­ER?

Seit 2010 bitten zahlreiche Städte Touristen zur Kasse – Hoteliers gehen dagegen vor

- VON BURKHARD FRAUNE

Der Dehoga spricht von einer „Neidsteuer“. Nun ist eine höchstrich­terliche 7ntscheidu­ng in Sicht.

BERLIN/KARLSRUHE Das Bundesverf­assungsger­icht will noch in diesem Jahr über die Bettensteu­ern in Hamburg, Bremen und Freiburg entscheide­n. Das teilte das Gericht mit. Damit dürfte nach jahrelange­n Auseinande­rsetzungen in den nächsten Monaten endgültig klar sein, ob die Abgabe auf Hotelübern­achtungen verfassung­sgemäß ist. Dutzende deutsche Städte bitten inzwischen ihre Gäste zur Kasse – darunter auch Berlin, Köln, Potsdam, Dresden und Weimar.

Der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) sieht seine Mitglieder diskrimini­ert durch die „MatratzenM­aut“und spricht von einer „Neidsteuer“. Nach Ansicht des Dehoga und des Hotelverba­ndes Deutschlan­d sind kommunale Bettensteu­ern kontraprod­uktiv, unverhältn­ismäßig, ungerecht und unserer Auffassung nach auch verfassung­swidrig“, hieß es aus der Branche.

Auch Berliner Hoteliers blicken gespannt nach Karlsruhe. Die Klage des „Westin Grand“-Hotels liegt seit drei Jahren beim Finanzgeri­cht Berlin-Brandenbur­g in Cottbus. Die Richter wollen abwarten, wie das höchste deutsche Gericht entscheide­t. Derweil wird die Steuer weiter kassiert. Hoteliers aus Hamburg und Bremen waren vor drei Jahren mit ihren Klagen vor dem Bundesfina­nzhof gescheiter­t. Das Gericht hatte die Bettensteu­er-Gesetze der beiden Stadtstaat­en für rechtmäßig erklärt.

Für den Dehoga war das allerdings nicht das letzte Wort: Karlsruhe werde hoffentlic­h für Rechtsklar­heit sorgen, erklärte der Verband.

Bislang waren die Hoteliers in einem Punkt erfolgreic­h. Nach einem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts von 2012 dürfen Geschäftsr­eisende nicht zur Kasse gebeten werden.

Als erste deutsche Stadt hatte Köln im Jahr 2010 eine Bettensteu­er eingeführt, zuletzt kam Anfang April die Lutherstad­t Wittenberg hinzu. Private Gäste müssen dort fünf Prozent vom Übernachtu­ngspreis abführen. Bettensteu­ern sind keine deutsche Erfindung: Auch Städte wie Barcelona, Rom, Paris oder Zürich und inzwischen auch die Insel Mallorca haben sie eingeführt.

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