Wider2pruch2lö2ung zwingt zum Nachdenken
Sinkende Spenderzahlen müssen alarmieren – /eform erhöht Auswahlmöglichkeit
Dir Tag der Organspende ist in Deutschland kein Grund zum Feiern, denn die Situation für die Betroffenen ist dramatisch schlecht. Die Zahl der Organspender ist so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr. Mehr als 10000 Patientinnen und Patienten brauchen in Deutschland ein Spenderorgan, und sie warten auf eine Niere im Schnitt sechs Jahre.
Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei den rechtlichen Bedingungen für eine Organspende. Ansonsten werden wir nie wieder die Spenderzahlen von früher erreichen. Das aktuelle System funktioniert nicht ausreichend. Die rechtlichen Regelungen zur Organentnahme in Deutschland müssen überarbeitet werden. Die seit 2012 geltende Entscheidungslösung, nach der nur die Personen als mögliche Spender geldies ten, die einer Entnahme ausdrücklich zustimmen, ist überwiegend wirkungslos.
Wenn Organe nur Menschen entnommen werden dürfen, die ihre Bereitschaft dazu zuvor auf einem Spenderausweis dokumentiert haben, dann ist das eine zu hohe der die Abstimmung freigegeben wird.
Jeder, der einer Organspende nicht ausdrücklich widerspricht und diese Entscheidung dokumentieren lässt, kommt grundsätzlich als Spender in Frage. Damit wird der größte Teil der Bevölkerung zu Spendern. Nur mit dieser Widerspruchslösung ist der Quantensprung möglich, den wir bei den Spenderzahlen brauchen.
Politisch sollten wir uns in diese Richtung bewegen, gesellschaftlich müssen wir diese Diskussion führen. Der Deutsche Ärztetag hat dies getan und sich jüngst eindeutig zur Widerspruchslösung bekannt. Länder wie Spanien, Frankreich, Italien und unlängst die Niederlande haben
Hürde und ein viel zu großer Aufwand. Die Nicht-Spende bleibt das Routineverhalten.
Angesichts konstant sinkender Organspender plädiere ich als Arzt und als Politiker für die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Für Abgeordnete kann das nur eine Gewissensentscheidung sein, bei getan und die Widerspruchslösung eingeführt.
Durch die Widerspruchslösung bringt man Menschen dazu, sich überhaupt erst die Frage zu stellen, ob sie spenden wollen oder nicht. Das schuldet man Schwerstkranken, die auf ein Organ warten. Die hohe Zahl von Todesfällen unter Menschen, die nicht rechtzeitig ein Organ bekommen, ist nicht hinnehmbar.
Einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kann ich nicht erkennen. Die Gesellschaft darf verlangen, dass sich ein Bürger sehr bewusst mit der Frage auseinandersetzt, wie er zur Organspende steht. Die allermeisten Bürger, die sich bisher noch nie mit dem Thema beschäftigt haben, erwarten, im Fall der Fälle selbst ein Organ zu bekommen. Die Widerspruchslösung wird dieser Anspruchshaltung gerecht.
Ich bin mir bewusst, dass eine Widerspruchsregelung das Misstrauen gegenüber der Transplantationsmedizin erhöhen könnte. Daher muss alles getan werden, um ein Nein zur Organspende verlässlich zu dokumentieren – etwa im Führerschein oder Personalausweis. Notwendig wäre ein Register, in das man sich eintragen kann, wenn man nicht bereit ist, zu spenden. Wir können verlangen, dass sich jeder aktiv erklärt, der seine Organe im Todesfall nicht für das Leben anderer Menschen hergeben möchte.
Zugleich sollten auch Angehörige ein Widerspruchsrecht erhalten: Wenn die Familie nach dem Tod ihres Angehörigen versichert, dass dieser sich gegen Organspende entschieden hätte, weil er mehrfach darüber gesprochen hat, muss dies entsprechend gehandhabt werden.