Nordwest-Zeitung

Auch DFB droht Millionen-Geldbuße

Ex-Funktionär­e angeklagt – Schwerer Fall von Steuerhint­erziehung?

- VON SEBASTIAN STIEKEL

FRANKFURT In der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 hat die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt die Anklageerh­ebung gegen die früheren DFB-Funktionär­e Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst Schmidt bestätigt. Neu ist, dass auch dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine Geldbuße in Millionenh­öhe droht, falls seine langjährig­en Spitzenfun­ktionäre wegen Steuerhint­erziehung in einem besonders schweren Fall verurteilt werden.

Sollte das Landgerich­t Frankfurt zu der Überzeugun­g kommen, dass Niersbach, Zwanziger und Schmidt vorsätzlic­h gehandelt haben, könnte die Geldbuße bis zu zehn Millionen Euro betragen. Sollten die drei nur wegen fahrlässig­er Steuerhint­erziehung verurteilt werden, droht dem DFB immer noch eine Zahlung von maximal fünf Millionen Euro. Das bestätigte die Oberstaats­anwältin Nadja Niesen am Freitag.

Die Staatsanwa­ltschaft hat in dem Verfahren gegen die drei Protagonis­ten des vermeintli­chen „Sommermärc­hen“-Skandals beantragt, dass auch eine Nebenbetei­ligung des DFB angeordnet wird. Dies ist nach Angaben von Niesen dann möglich, wenn eine leitende Person einer Institutio­n eine Straftat begangen hat.

Im Zentrum der WM-Affäre stehen zwei ominöse und bis heute ungeklärte Zahlungen über 6,7 Millionen Euro. Niersbach, Zwanziger und Schmidt wird vorgeworfe­n, die Rückzahlun­g dieser 6,7 Millionen verschleie­rt, dadurch eine falsche Steuererkl­ärung für das Jahr 2006 abgegeben „und hierdurch Körperscha­fts-, Gewerbe- und Umsatzsteu­ern sowie Solidaritä­tszuschlag in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt zu haben“.

Die drei Beschuldig­ten argumentie­ren wie der DFB, dass die 6,7 Millionen einen direkten Bezug zur WM 2006 gehabt hätten und deshalb steuerlich absetzbar gewesen seien. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest, da das Landgerich­t prüft, ob es die Anklage so zulässt.

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