Abgabefrist verpasst?
Steuererklärung bis zum 31. Mai 2018
Mittwoch, kurz nach 18 Uhr. Die Erzieherin Anja kommt gerade von einem anstrengenden Arbeitstag nach Hause. Und dann das noch:
Sie holt Post vom Finanzamt aus dem Briefkasten. Nun sitzt sie in ihrer Küche, neben sich die Einkäufe fürs Wochenende und vor sich das Schreiben vom Finanzamt „Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017“. Hat sie etwa den Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung verpasst? Anja wird unruhig und ist sich nicht so ganz sicher was sie jetzt tun kann. Fest steht bereits jetzt, dass Anja ihre Steuererklärung für das Jahr 2017 bis 31.5.2018 hätte bei Finanzamt abgeben müssen. Deshalb muss Anja jetzt umgehend reagieren. Würde dem Finanzamt bereits eine Vollmacht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein von Anja vorliegen, wäre die Frist automatisch vom Finanzamt verlängert bis zum 31.12.2018 worden.
Antrag auf Fristverlängerung
Anja ruft ihre beste Freundin an, die kennt sich mit solchen Dingen aus. „Du solltest jetzt dein zuständiges Finanzamt schriftlich um eine Fristverlängerung bitten – es reicht ein formloses Schreiben“, erklärt sie ihr. Die Frist, die die Erzieherin dann von ihrem Finanzamt bekommt, sollte sie unbedingt einhalten. Sonst drohen Zwangsgeld, Verspätungszuschlag und im schlimmsten Fall sogar eine Steuerschätzung.
Verspätungszuschlag
Gehen wir einmal davon aus, dass Anja nun ihr Finanzamt um eine Fristverlängerung bittet. In der Regel stimmt das Finanzamt einer Verlängerung bis zum 30. September zu. Verpasst Anja auch diese Frist, schickt das Finanzamt zunächst ein Erinnerungsschreiben mit einer erneuten Abgabefrist. Wird auch diese Frist verpasst, kommt per Post eine nochmalige „Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes“inklusive der Festsetzung eines letzten Abgabetermins. Zu diesem Zeitpunkt darf das Finanzamt auch einen sogenannten Verspätungszuschlag festsetzen. Beim Verspätungszuschlag gilt: Je später man abgibt, umso höher kann er ausfallen. Nun wird es ernst: Versäumt Anja diese letzte, vom Finanzamt vorgegebene Frist, bekommt sie einen „Bescheid über Zwangsgeldfestsetzung“. Das Finanzamt kann jetzt die Besteuerungsgrundlage schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid erlassen. In der Regel schätzt das Finanzamt dabei eher zu Ungunsten des Steuerzahlers. Das bedeutet, dass man mehr Steuern zahlen muss, als es tatsächlich der Fall wäre.
Fazit: Um nicht weitere steuerliche Nachteile zu erwirken, sollten Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen und mit diesem Vorgang umgehend beauftragen.
Jens Büsselmann
1. Vorsitzender Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro e.V.