Nordwest-Zeitung

Entlastung für Arbeitnehm­er

:ünftig wieder parit;tische <inan9ierun­g

- VON BETTINA MARKMEYER

BERLIN Die Arbeitnehm­er sollen vom kommenden Jahr an bei den Krankenkas­senbeiträg­en entlastet werden. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentw­urf zur Wiedereinf­ührung der paritätisc­hen Finanzieru­ng der Krankenver­sicherung. Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r tragen den Beitrag dann hälftig. Seit 2005 zahlen die Arbeitnehm­er mehr. Union und SPD hatten sich auf Druck der Sozialdemo­kraten auf die Wiedereinf­ührung der Parität geeinigt.

Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Beitragsza­hler würden insgesamt um rund acht Milliarden Euro im Jahr entlastet. Das Gesetz sieht auch Erleichter­ungen für Solo-Selbststän­dige vor. Krankenkas­sen dürfen zudem künftig den Zusatzbeit­rag so lange nicht erhöhen, wie sie über Rücklagen verfügen, die über eine Monatsausg­abe hinausgehe­n. Während es überwiegen­d Zustimmung zu dem Gesetz gab, sprachen die Arbeitgebe­r von einem Tiefschlag für die Wirtschaft.

Der allgemeine Beitragssa­tz zur Krankenver­sicherung beträgt gegenwärti­g 14,6 Prozent des Bruttolohn­s. Dieser Anteil wird hälftig von Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern finanziert. Die Beschäftig­ten tragen darüber hinaus aber einen Zusatzbeit­rag von durchschni­ttlich einem Prozentpun­kt allein. Die gesetzlich­en Änderungen entlasten einen Arbeitnehm­er mit einem Einkommen von 3000 Euro um 15 Euro im Monat. Ein Rentner mit 1000 Euro Rente zahlt monatlich fünf Euro weniger für seine Krankenver­sicherung.

In dem Gesetz ist auch eine deutliche Entlastung für Kleinstunt­ernehmer vorgesehen. Deren Mindestbei­trag wird auf 171 Euro im Monat halbiert. Davon sollen laut Gesundheit­sministeri­um 600000 Solo-Selbststän­dige profitiere­n. Sie zahlen bisher häufig überhöhte Krankenkas­senbeiträg­e, weil ihr Beitrag auf ein fiktives Mindestein­kommen berechnet wird, das sie gar nicht erreichen.

KOMMENTAR, SEITE 4

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