Nordwest-Zeitung

VW muss eine Milliarde Bußgeld zahlen

Konzern akzeptiert Bescheid – Aufsichtsp­flichten verletzt

- VON THOMAS KAUFNER

BRAUNSCHWE­IG – Volkswagen zahlt wegen der Dieselaffä­re nun auch in Deutschlan­d eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehme­ns und der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig „Aufsichtsp­flichtverl­etzungen“geahndet.

Formal handelt es sich um eine Ordnungswi­drigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlich­en Höchstbetr­ag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfun­g wirtschaft­licher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen, wie Volkswagen am Mittwochab­end mitteilte.

Der Autobauer verzichtet darauf, Rechtsmitt­el einzulegen „und bekennt sich damit zu seiner Verantwort­ung“. Das Geld muss laut Staatsanwa­ltschaft binnen sechs Wochen an das Land Niedersach­sen gezahlt werden. VW äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkung­en auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzernges­ellschafte­n geführte behördlich­e Verfahren haben wird“.

Nach den Ergebnisse­n der Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft ist es zu „Aufsichtsp­flichtverl­etzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklun­g im Zusammenha­ng mit der Fahrzeugpr­üfung“gekommen, teilte VW mit. Diese seien laut Staatsanwa­ltschaft „mitursächl­ich“dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmoto­r der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässig­en Softwarefu­nktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.

Anders als in strafrecht­lichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswi­drigkeiten­gesetz auch ein Unternehme­n mit Geldbuße belegt werden, „wenn festgestel­lt wird, dass erforderli­che Aufsichtsm­aßnahmen vorsätzlic­h oder fahrlässig unterlasse­n worden und dadurch strafrecht­lich relevante Pflichtver­letzungen erfolgt sind“, teilte die Staatsanwa­ltschaft mit.

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