VW muss eine Milliarde Bußgeld zahlen
Konzern akzeptiert Bescheid – Aufsichtspflichten verletzt
BRAUNSCHWEIG – Volkswagen zahlt wegen der Dieselaffäre nun auch in Deutschland eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehmens und der Staatsanwaltschaft Braunschweig „Aufsichtspflichtverletzungen“geahndet.
Formal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen, wie Volkswagen am Mittwochabend mitteilte.
Der Autobauer verzichtet darauf, Rechtsmittel einzulegen „und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung“. Das Geld muss laut Staatsanwaltschaft binnen sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden. VW äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird“.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“gekommen, teilte VW mit. Diese seien laut Staatsanwaltschaft „mitursächlich“dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.
Anders als in strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden, „wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.