Nordwest-Zeitung

Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit möglich

Bundesre.ierun. beschließt Gesetz – Wirksam ab 1. Januar 2019

- VON BASIL WEGENER

BERLIN Arbeitnehm­er in Deutschlan­d sollen ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitst­elle in Vollzeit erhalten. Die vereinbart­e Arbeitszei­t soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entspreche­nden Gesetzentw­urf von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD). Wegen Widerstand­s in der Union lag der Entwurf zuvor zwei Monate auf Eis.

„Im Kern geht es darum, dass die Arbeit zum Leben passt“, sagte Heil. Die neue Brückentei­lzeit baue Brücken von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt. Eine Million Beschäftig­te wollten heute ihre Arbeit reduzieren. Weitere 1,8 Millionen Teilzeitbe­schäftigte wollten ihre Arbeit aufstocken. Der neue Rechtsansp­ruch baue Brücken ins Ehrenamt, in die Weiterbild­ung oder die Verwirklic­hung eigener Ziele.

Das neue Rückkehrre­cht soll in Unternehme­n mit mindestens 45 Beschäftig­ten gelten, wenn ein Beschäftig­ter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgebe­r mit 46 bis 200 Beschäftig­ten müssen nur einem von 15 Arbeitnehm­ern den Anspruch auf Brückentei­lzeit gewähren.

Bei Beschäftig­ten, die in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgebe­r darlegen und gegebenenf­alls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitspla­tz frei ist. Das Gesetz soll nun das parlamenta­rische Verfahren durchlaufe­n und vom 1. Januar 2019 an gelten.

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