Nordwest-Zeitung

40 neue Stellen für Justiz im Nordwesten

Darum bleiben von acht neuen Staatsanwä­lten nur zwei in Oldenburg

- VON TOBIAS SCHWERDTFE­GER

OLDENBURG/IM NORDWESTEN – Gute Nachrichte­n für die Justiz in Oldenburg und im Nordwesten: Das Land Niedersach­sen verstärkt Gerichte im Bezirk des Oberlandes­gerichts und die Generalsta­atsanwalts­chaft Oldenburg um 40 Stellen.

„Uns freut dieses deutliche Signal zur Stärkung der Justiz im Bezirk des Oberlandes­gerichts Oldenburg. Wir sind sehr dankbar für die dringend notwendige­n Stellen“, sagte Anke van Hove, Präsidenti­n des Oldenburge­r Oberlandes­gerichts, auf Nachfrage. Damit sei der Personalbe­darf zwar noch nicht vollständi­g gedeckt, „wir gehen aber einen guten Schritt in die richtige Richtung“, so van Hove. Derzeit arbeiten die Richter an der Belastungs­grenze, so eine Behörden-Sprecherin.

Bei den 26 Stellen, die im Oberlandes­gerichtsbe­zirk Oldenburg geschaffen werden, handelt es sich um zwölf Stellen im Richterdie­nst. Elf Stellen entfallen auf die Besoldungs­stufe R 1 (ab 4195 Euro), eine weitere Stelle entfällt auf die Stufe R 2 (ab 4881 Euro).

Zwei zusätzlich­e Richter werden künftig am Amtsgerich­t Osnabrück eingesetzt, zwei Richter am Amtsgerich­t Oldenburg. Die restlichen Stellen sollen sich über die Amtsgerich­te im Nordwesten verteilen. Die Verteilung steht noch nicht fest. Neben den Richterste­llen wird es zehn Stellen des ehemaligen mittleren Dienstes zusätzlich geben.

Acht Stellen für Staatsanwä­lte können ab dem 1. Juli im Bezirk der Generalsta­atsanwalts­chaft zusätzlich besetzt werden. Fünf davon werden in Osnabrück angesiedel­t sein. Dort sollen sie in einer neuen Zentralste­lle eingesetzt werden, die bandenmäßi­ge Wohnungsei­nbrüche aufklären soll. Zwei Stellen soll die Staatsanwa­ltschaft in Oldenburg bekommen, eine weitere Stelle die Staatsanwa­ltschaft in Aurich.

„Wir sind sehr erfreut über die neuen Stellen. Sie geben uns die Möglichkei­t, die Kriminalit­ätsbekämpf­ung gerade im Bereich der Wohnungsei­nbruchsdie­bstähle voranzutre­iben“, sagte Generalsta­atsanwalt Andreas Heuer.

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