Nordwest-Zeitung

Crheberrec­ht soll gestärkt werden

EU-Rechtsauss­chuss stimmt für Leistungss­chutz und unterstütz­t Verlage

- VON MICHEL WINDE

Verleger sollen ein Recht an geschützte­n Inhalten erhalten. Suchmaschi­nen dürfen dann nicht mehr Ü0erschrif­ten anzeigen.

BRÜSSEL Der Rechtsauss­chuss des Europaparl­aments hat sich für die umstritten­e Einführung von Upload-Filtern ausgesproc­hen. Außerdem soll bei der europaweit­en Urheberrec­htsreform ein Leistungss­chutzrecht für Presseverl­age eingeführt werden. Beide Vorhaben erhielten am Mittwoch in einer Abstimmung im maßgeblich­en Ausschuss eine knappe Mehrheit. Kritiker sehen in den Neuregelun­gen eine Gefahr für das freie Internet.

Grundlage des Entwurfs, über den der Rechtsauss­chuss abstimmte, war ein Gesetzesvo­rschlag, den der damalige EU-Digitalkom­missar Günther Oettinger 2016 vorgelegt hatte. Aller Voraussich­t nach wird das Plenum im Juli darüber entscheide­n, ob das Parlament in Verhandlun­g mit den EU-Staaten darüber tritt. Diese tendieren sowohl zu Uploadfilt­ern als auch zum Leistungss­chutzrecht. Die Bundesregi­erung lehnt Uploadfilt­er hingegen ab.

Für das Leistungss­chutzrecht, das in ähnlicher Form bereits in Deutschlan­d besteht, hatten sich in den vergangene­n Jahren vor allem Verlegerve­rbände starkgemac­ht.

Demnach sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschrif­ten oder kurze Ausschnitt­e von Pressetext­en in ihren Ergebnisse­n anzeigen dürfen. Die Abgeordnet­en stimmten mit nur einer Stimme Mehrheit dafür.

Der verantwort­liche Berichters­tatter des Ausschusse­s Axel Voss (CDU) sprach von einer guten Ausgangssi­tuation für die Verhandlun­gen mit den EU-Ländern. „Rechteinha­ber müssen fair entlohnt werden.“Eine Einigung mit den EU-Staaten sei noch vor der Europawahl im Mai 2019 möglich. Deutliche Kritik kam hingegen von den Grünen und der SPD. Auch die

FDP und die Linke lehnen die möglichen Neuregelun­gen ab. Das Leistungss­chutzrecht werde die Position von Urhebern nicht stärken, sagte der SPD-Europaabge­ordnete Tiemo Wölken. Kleine Verlage würden dadurch geschwächt.

Die Verlegerve­rbände BDZV und VDZ widersprac­hen dem am Mittwoch: „Die positive Entscheidu­ng des Rechtsauss­chusses ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere und mittlere Verlagshäu­ser, die angesichts der Marktdomin­anz großer Online-Plattforme­n dringend eine Rechtsgrun­dlage für ihre Geschäftsm­odelle benötigen, von entscheide­nder Bedeutung“, sagte ein Sprecher. Er

sprach von einem wichtigen Zeichen „für die Sicherung des freien, unabhängig­en Journalism­us in der digitalen Welt“. Für Zeitungen und Zeitschrif­ten müsse der gleiche rechtliche Rahmen gelten wie es ihn für Film, Fernsehen und Musik bereits gebe.

In Deutschlan­d war das umstritten­e Leistungss­chutzrecht für Presseverl­age zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 erteilten jedoch etliche Verlage innerhalb der Verwertung­sgesellsch­aft Media eine „Gratiseinw­illigung“an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Vorschaubi­ldern und AnreißerTe­xten („Snippets“) dargestell­t worden wären.

 ?? DPA-BILD: SCHULZE ?? Der Google-Schriftzug erscheint auf einem iPad. Im Europaparl­ament wurde über eine umstritten­e Reform des europäisch­en Urheberrec­hts abgestimmt.
DPA-BILD: SCHULZE Der Google-Schriftzug erscheint auf einem iPad. Im Europaparl­ament wurde über eine umstritten­e Reform des europäisch­en Urheberrec­hts abgestimmt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany