Crheberrecht soll gestärkt werden
EU-Rechtsausschuss stimmt für Leistungsschutz und unterstützt Verlage
Verleger sollen ein Recht an geschützten Inhalten erhalten. Suchmaschinen dürfen dann nicht mehr Ü0erschriften anzeigen.
BRÜSSEL Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat sich für die umstrittene Einführung von Upload-Filtern ausgesprochen. Außerdem soll bei der europaweiten Urheberrechtsreform ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Beide Vorhaben erhielten am Mittwoch in einer Abstimmung im maßgeblichen Ausschuss eine knappe Mehrheit. Kritiker sehen in den Neuregelungen eine Gefahr für das freie Internet.
Grundlage des Entwurfs, über den der Rechtsausschuss abstimmte, war ein Gesetzesvorschlag, den der damalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger 2016 vorgelegt hatte. Aller Voraussicht nach wird das Plenum im Juli darüber entscheiden, ob das Parlament in Verhandlung mit den EU-Staaten darüber tritt. Diese tendieren sowohl zu Uploadfiltern als auch zum Leistungsschutzrecht. Die Bundesregierung lehnt Uploadfilter hingegen ab.
Für das Leistungsschutzrecht, das in ähnlicher Form bereits in Deutschland besteht, hatten sich in den vergangenen Jahren vor allem Verlegerverbände starkgemacht.
Demnach sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Die Abgeordneten stimmten mit nur einer Stimme Mehrheit dafür.
Der verantwortliche Berichterstatter des Ausschusses Axel Voss (CDU) sprach von einer guten Ausgangssituation für die Verhandlungen mit den EU-Ländern. „Rechteinhaber müssen fair entlohnt werden.“Eine Einigung mit den EU-Staaten sei noch vor der Europawahl im Mai 2019 möglich. Deutliche Kritik kam hingegen von den Grünen und der SPD. Auch die
FDP und die Linke lehnen die möglichen Neuregelungen ab. Das Leistungsschutzrecht werde die Position von Urhebern nicht stärken, sagte der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Kleine Verlage würden dadurch geschwächt.
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ widersprachen dem am Mittwoch: „Die positive Entscheidung des Rechtsausschusses ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere und mittlere Verlagshäuser, die angesichts der Marktdominanz großer Online-Plattformen dringend eine Rechtsgrundlage für ihre Geschäftsmodelle benötigen, von entscheidender Bedeutung“, sagte ein Sprecher. Er
sprach von einem wichtigen Zeichen „für die Sicherung des freien, unabhängigen Journalismus in der digitalen Welt“. Für Zeitungen und Zeitschriften müsse der gleiche rechtliche Rahmen gelten wie es ihn für Film, Fernsehen und Musik bereits gebe.
In Deutschland war das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 erteilten jedoch etliche Verlage innerhalb der Verwertungsgesellschaft Media eine „Gratiseinwilligung“an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Vorschaubildern und AnreißerTexten („Snippets“) dargestellt worden wären.