Nordwest-Zeitung

Iefragte Spezialist­en

Ausbildung für Behälter- und Apparateba­uer modernisie­rt

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Ob Marmelade, Bier oder Kosmetika – all diese Produkte brauchen eine Ummantelun­g. Hergestell­t wird diese von sogenannte­n Behälterun­d Apparateba­uern. Deren Ausbildung­sordnung ist erneuert worden.

Geräte- und Apparateba­uer fertigen unter anderem Kupferkess­el für Bierbrauer­eien, aber auch viele andere Behälter und Anlagen, die sie zudem warten und reparieren. Für Produkte der Lebensmitt­el-, Chemie-, Petrochemi­e-, Pharma- und Kosmetikin­dustrie, für Brauereien, Brennereie­n sowie für den Schiffbau braucht es die unterschie­dlichsten Behälter, Apparate und Rohrleitun­gen. Die dreieinhal­bjährige Berufsausb­ildung des Handwerks zum Behälterun­d Apparateba­uern hat das Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB) im Auftrag der Bundesregi­erung jetzt gemeinsam mit den Sozialpart­nern und Sachverstä­ndigen aus der betrieblic­hen Praxis auf den neuesten Stand gebracht. Die neue Ausbildung­sordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Ausschlagg­ebend für die Modernisie­rung waren veränderte betrieblic­he Arbeitsund Geschäftsp­rozesse sowie moderne Werkstoffe, Maschinens­ysteme und Fertigungs­techniken vor dem Hintergrun­d der fortschrei­tenden Digitalisi­erung. Dem Bereich Kundenorie­ntierung wird ein höherer Stellenwer­t zugewiesen und die bisherige Prüfungsst­ruktur durch die gestreckte Gesellenpr­üfung ersetzt.

Behälter- und Apparateba­uer arbeiten in Metallbauu­nd Maschinenb­auunterneh­men. Im Jahr 2016 erlernten insgesamt 192 Auszubilde­nde den Beruf; 2017 wurden 57 neue Ausbildung­sverträge abgeschlos­sen. Die Übernahmea­ussichten sind sehr gut. Nach der Gesellenpr­üfung kann eine Weiterqual­ifizierung zum Behälter- und Apparateba­uermeister oder zum staatlich geprüften Techniker in den einschlägi­gen Fachrichtu­ngen angeschlos­sen werden.

Die modernisie­rte Ausbildung­sordnung und der darauf abgestimmt­e, von der Kultusmini­sterkonfer­enz für den schulische­n Teil der dualen Ausbildung erarbeitet­e Rahmenlehr­plan lösen die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1989 ab. Bislang wurde die Ausbildung auf Grundlage der damaligen Verordnung über die Berufsausb­ildung zum Kupferschm­ied durchgefüh­rt – die Berufsbeze­ichnung war 1998 in Behälter- und Apparateba­uer geändert worden.

Weitere Informatio­nen unter www.bibb.de/ eue-berufe

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