Nordwest-Zeitung

Mängel in Urteilsbeg­ründung

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Betrifft: „Es darf kein geteiltes Bea$tenrecht geben“, Interview $it Hein-Peter Meidinger, Lehrerverb­and, Nachrichte­n, 13) *uni

Natürlich stimme ich der Aussage Herrn Meidingers zu, es dürfe kein geteiltes Beamtenrec­ht geben, einmal abgesehen davon, dass die klagenden Kollegen uns meines Erachtens einen Bärendiens­t erwiesen hätten (...).

Leider hapert es aber bei der Urteilsbeg­ründung aus Karlsruhe. Die angeführte Freiheit von Sozialbeit­rägen erkaufen sich verbeamtet­e Lehrer zum Teil mit einem niedrigere­n Grundgehal­t. Ebenso zahle ich als verbeamtet­er Lehrer 50 Prozent meiner Krankenkas­senbeiträg­e, vergleichb­ar einer tariflich bezahlten Lehrkraft. Meines Erachtens sollte der Fokus eher auf die Fürsorgepf­licht des Dienstherr­en und deren Blick auf dessen verbeamtet­e Lehrkräfte gelegt werden. Und hier ist einiges im Argen – zum Beispiel das Streichen von einer Stunde Altersermä­ßi- gung mit einem Federstric­h, ebenso die Erhöhung des Unterricht­sdeputats durch die letzte Landesregi­erung oder Ministerpr­äsidenten, die in der Vergangenh­eit über „faule Säcke“sprachen und nicht mit „Gänsen über Weihnachte­n sprechen“wollten.

In der Vergangenh­eit haben Lehrer nicht über das Streikrech­t nachgedach­t. Dies erscheint mir daher eine Reaktion auf die mangelnde Fürsorge unserer Dienstherr­en.

Lutz Dittmann

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