Mängel in Urteilsbegründung
Betrifft: „Es darf kein geteiltes Bea$tenrecht geben“, Interview $it Hein-Peter Meidinger, Lehrerverband, Nachrichten, 13) *uni
Natürlich stimme ich der Aussage Herrn Meidingers zu, es dürfe kein geteiltes Beamtenrecht geben, einmal abgesehen davon, dass die klagenden Kollegen uns meines Erachtens einen Bärendienst erwiesen hätten (...).
Leider hapert es aber bei der Urteilsbegründung aus Karlsruhe. Die angeführte Freiheit von Sozialbeiträgen erkaufen sich verbeamtete Lehrer zum Teil mit einem niedrigeren Grundgehalt. Ebenso zahle ich als verbeamteter Lehrer 50 Prozent meiner Krankenkassenbeiträge, vergleichbar einer tariflich bezahlten Lehrkraft. Meines Erachtens sollte der Fokus eher auf die Fürsorgepflicht des Dienstherren und deren Blick auf dessen verbeamtete Lehrkräfte gelegt werden. Und hier ist einiges im Argen – zum Beispiel das Streichen von einer Stunde Altersermäßi- gung mit einem Federstrich, ebenso die Erhöhung des Unterrichtsdeputats durch die letzte Landesregierung oder Ministerpräsidenten, die in der Vergangenheit über „faule Säcke“sprachen und nicht mit „Gänsen über Weihnachten sprechen“wollten.
In der Vergangenheit haben Lehrer nicht über das Streikrecht nachgedacht. Dies erscheint mir daher eine Reaktion auf die mangelnde Fürsorge unserer Dienstherren.
Lutz Dittmann