Feriendomizil macht sich als Geldanlage bezahlt
Besondere Ausstattung kann schlechtere Lage wettmachen – Businessplan aufstellen
BERLIN/TMN Ein Häuschen am Strand, eine Wohnung in den Bergen – wer sich im Urlaub in eine Ferienimmobilie verliebt, sollte vor der Kaufentscheidung einen kühlen Kopf bewahren.
Natürlich erscheint ein eigenes Feriendomizil praktisch: Besitzer können selbst darin Urlaub machen und es vermieten – Entspannung und Geldanlage zugleich. Doch der Kauf könne auch nach hinten losgehen, warnt der Deutsche Ferienhausverband (DFV). Damit das nicht passiert, sollten Interessenten einige Regeln beachten:
Businessplan: Ein Ferienhaus oder -appartment ist oft auch Renditeobjekt und Altersvorsorge. Wer professionell vermieten will, sollte daher einen Businessplan aufstellen, rät der DFV. Die Urlauberzielgruppe, Mitbewerber im lokalen Umfeld, Unternehmens- und Marketingstrategie und Finanzplanung sollten darin enthalten sein. Damit sich der hohe Kapitaleinsatz lohnt, müssen Anleger das ganze Jahr über Einnahmen erzielen, erklärt DFV-Vorstand Tobias Wann.
Rechtslage vor Ort: Nicht überall ist es erlaubt, die Ferienwohnung zu vermieten – das kann etwa in Wohngebieten der Fall sein. Was erlaubt ist, erfragen Kaufinteressenten am besten bei der zuständigen Baubehörde. Vorsichtige Käufer beschränken sich besser noch auf Ortsgen
die speziell für die Fremdenbeherbergung vorgesehen sind, rät Wann.
Lage: Idealerweise seien Strand oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe der Immobilie. Der DFV warnt jedoch, dass die Kaufpreise in sehr guten Lagen beträchtlich gestie- seien – nicht immer im Verhältnis zu den zu erwartenden Mieteinnahmen. Möglich sei es, Abstriche in der Lage zu machen und dafür mit einem besonderen Ambiente zu punkten. Sauna und Kamin könnten die Auslastung über das ganze Jahr erhöhen.
Eigenleistung: Für Finanzierung, Instandhaltung, Buchungsabwicklung und die Pflege der Immobilie können nach DFV-Angaben bis zu 50 Prozent der Mieteinnahmen draufgehen. Der Verband rät daher, so viel eigene Arbeitsleistung wie möglich einzubringen – etwa auf eigene Faust zu renovieren. Neuinvestoren dürfen außerdem nicht vergessen, dass eine Ferienwohnung wechselnde Gäste beherbergt und sich Einrichtungsgegenstände schneller abnutzen.
Finanzamt: Wer gewerblich vermietet, kann Zinsen, Unterhaltungs- und Werbungskosten sowie Reparaturen von der Steuer absetzen, so der DFV. Allerdings müssen Besitzer die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, dem Finanzamt nachweisen – besonders, wenn sie das Häuschen selbst einige Wochen im Jahr nutzen. Der DFV rät zu einem Steuerberater, weil die steuerrechtlichen Fragestellungen sehr komplex seien. Wer über 24 500 Euro jährlich einnehme, müsse zusätzlich Gewerbesteuern zahlen.
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