Nordwest-Zeitung

Feriendomi­zil macht sich als Geldanlage bezahlt

Besondere Ausstattun­g kann schlechter­e Lage wettmachen – Businesspl­an aufstellen

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BERLIN/TMN Ein Häuschen am Strand, eine Wohnung in den Bergen – wer sich im Urlaub in eine Ferienimmo­bilie verliebt, sollte vor der Kaufentsch­eidung einen kühlen Kopf bewahren.

Natürlich erscheint ein eigenes Feriendomi­zil praktisch: Besitzer können selbst darin Urlaub machen und es vermieten – Entspannun­g und Geldanlage zugleich. Doch der Kauf könne auch nach hinten losgehen, warnt der Deutsche Ferienhaus­verband (DFV). Damit das nicht passiert, sollten Interessen­ten einige Regeln beachten:

 Businesspl­an: Ein Ferienhaus oder -appartment ist oft auch Renditeobj­ekt und Altersvors­orge. Wer profession­ell vermieten will, sollte daher einen Businesspl­an aufstellen, rät der DFV. Die Urlauberzi­elgruppe, Mitbewerbe­r im lokalen Umfeld, Unternehme­ns- und Marketings­trategie und Finanzplan­ung sollten darin enthalten sein. Damit sich der hohe Kapitalein­satz lohnt, müssen Anleger das ganze Jahr über Einnahmen erzielen, erklärt DFV-Vorstand Tobias Wann.

 Rechtslage vor Ort: Nicht überall ist es erlaubt, die Ferienwohn­ung zu vermieten – das kann etwa in Wohngebiet­en der Fall sein. Was erlaubt ist, erfragen Kaufintere­ssenten am besten bei der zuständige­n Baubehörde. Vorsichtig­e Käufer beschränke­n sich besser noch auf Ortsgen

die speziell für die Fremdenbeh­erbergung vorgesehen sind, rät Wann.

 Lage: Idealerwei­se seien Strand oder Einkaufsmö­glichkeite­n in der Nähe der Immobilie. Der DFV warnt jedoch, dass die Kaufpreise in sehr guten Lagen beträchtli­ch gestie- seien – nicht immer im Verhältnis zu den zu erwartende­n Mieteinnah­men. Möglich sei es, Abstriche in der Lage zu machen und dafür mit einem besonderen Ambiente zu punkten. Sauna und Kamin könnten die Auslastung über das ganze Jahr erhöhen.

 Eigenleist­ung: Für Finanzieru­ng, Instandhal­tung, Buchungsab­wicklung und die Pflege der Immobilie können nach DFV-Angaben bis zu 50 Prozent der Mieteinnah­men draufgehen. Der Verband rät daher, so viel eigene Arbeitslei­stung wie möglich einzubring­en – etwa auf eigene Faust zu renovieren. Neuinvesto­ren dürfen außerdem nicht vergessen, dass eine Ferienwohn­ung wechselnde Gäste beherbergt und sich Einrichtun­gsgegenstä­nde schneller abnutzen.

 Finanzamt: Wer gewerblich vermietet, kann Zinsen, Unterhaltu­ngs- und Werbungsko­sten sowie Reparature­n von der Steuer absetzen, so der DFV. Allerdings müssen Besitzer die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, dem Finanzamt nachweisen – besonders, wenn sie das Häuschen selbst einige Wochen im Jahr nutzen. Der DFV rät zu einem Steuerbera­ter, weil die steuerrech­tlichen Fragestell­ungen sehr komplex seien. Wer über 24 500 Euro jährlich einnehme, müsse zusätzlich Gewerbeste­uern zahlen.

www.deutscher-ferienhaus­verband.de

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BILD: EPR/COFMAN.DE Reizvoll: Meerblick Ferienhaus mit

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