Nordwest-Zeitung

22 Monate Haft nach &ngriff mit Hackebeile­n

Landgerich­t verurteilt 39-Jährigen wegen gefährlich­er Kör9erverl­etzung – :otiv weiter unklar

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBARG Im Prozess gegen den 39 Jahre alten Vietnamese­n aus Oldenburg, der mit Hackebeile­n auf einen Landsmann eingeschla­gen und eingestoch­en haben soll, ist der Angeklagte zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Tat als gefährlich­e Körperverl­etzung. Den ursprüngli­chen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ die Kammer fallen.

Ein Tötungsvor­satz konnte nicht festgestel­lt werden. Das lag unter anderem auch daran, dass die Motive des Angeklagte­n für die brutale Tat im Dunkeln blieben. Es könnte sich um eine Eifersucht­stat handeln. Dafür würde sprechen, dass der Angeklagte zu- nächst seine Lebensgefä­hrtin zusammenge­schlagen hatte, um dann in die Nachbarwoh­nung zu gehen und den Landsmann anzugreife­n. Auch die mögliche Beziehung des Opfers zu einer Mitarbeite­rin des Angeklagte­n könnte eine Rolle dabei gespielt haben.

Der Angeklagte selbst will in dem Opfer einen schlechten Menschen erkannt haben. Er stellte klar, dass er nicht zwei Fleischerm­esser dabei gehabt habe, sondern zwei Hackebeile. Das aber machte die Sache auch nicht besser. Er habe dem Landsmann nur Angst machen wollen, erklärte der 39-Jährige. Die Verletzung­en habe sich der Landsmann aus Versehen zugezogen, als er geflohen sei, beteuerte der Angeklagte. Das aber glaubte die Kammer nicht.

Den Feststellu­ngen zufolge hat der Angeklagte bewusst auf den Geschädigt­en eingestoch­en und ihn am Hals und am Arm getroffen. Noch heute sind die Narben am Körper des Opfers zu erkennen. Wie berichtet, hat die misshandel­te Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n die Aussage verweigert. Sie will den Angeklagte­n nun heiraten. Mit dem Urteil erfüllte die Schwurgeri­chtskammer weitgehend den Antrag von Oberstaats­anwalt Martin Koziolek.

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