22 Monate Haft nach &ngriff mit Hackebeilen
Landgericht verurteilt 39-Jährigen wegen gefährlicher Kör9erverletzung – :otiv weiter unklar
OLDENBARG Im Prozess gegen den 39 Jahre alten Vietnamesen aus Oldenburg, der mit Hackebeilen auf einen Landsmann eingeschlagen und eingestochen haben soll, ist der Angeklagte zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ die Kammer fallen.
Ein Tötungsvorsatz konnte nicht festgestellt werden. Das lag unter anderem auch daran, dass die Motive des Angeklagten für die brutale Tat im Dunkeln blieben. Es könnte sich um eine Eifersuchtstat handeln. Dafür würde sprechen, dass der Angeklagte zu- nächst seine Lebensgefährtin zusammengeschlagen hatte, um dann in die Nachbarwohnung zu gehen und den Landsmann anzugreifen. Auch die mögliche Beziehung des Opfers zu einer Mitarbeiterin des Angeklagten könnte eine Rolle dabei gespielt haben.
Der Angeklagte selbst will in dem Opfer einen schlechten Menschen erkannt haben. Er stellte klar, dass er nicht zwei Fleischermesser dabei gehabt habe, sondern zwei Hackebeile. Das aber machte die Sache auch nicht besser. Er habe dem Landsmann nur Angst machen wollen, erklärte der 39-Jährige. Die Verletzungen habe sich der Landsmann aus Versehen zugezogen, als er geflohen sei, beteuerte der Angeklagte. Das aber glaubte die Kammer nicht.
Den Feststellungen zufolge hat der Angeklagte bewusst auf den Geschädigten eingestochen und ihn am Hals und am Arm getroffen. Noch heute sind die Narben am Körper des Opfers zu erkennen. Wie berichtet, hat die misshandelte Lebensgefährtin des Angeklagten die Aussage verweigert. Sie will den Angeklagten nun heiraten. Mit dem Urteil erfüllte die Schwurgerichtskammer weitgehend den Antrag von Oberstaatsanwalt Martin Koziolek.