Die ei ene Immobilie als Erbschaf
Schenken l'hnt sich 'ft für beide Seiten
Möchten Imm'bilienbesitzer Haus 'der W'hnung den eigenen Nachk'mmen überlassen, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Einerseits in F'rm einer Erbschaft und andererseits als Schenkung.
Letzteres vermeidet optimalerweise Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Falle vertraglicher Unklarheiten und beugt vermeidbaren Steuerzahlungen vor. „Doch genau wie bei vielen anderen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen, sollten sich alle Parteien im Vorfeld über die Rechtslagen informieren und sich im besten Fall von einem Experten beraten lassen. Nur so räumen beide Seiten schon im Vorfeld alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.
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Wie hoch der Freibetrag ausfällt, bestimmt der Verwandtschaftsgrad: Beschenken Eltern die eigenen <inder, müs- sen diese bis zu einem Wert von 4==.=== Euro keine Steuern zahlen. Die Gesamtsumme für Eheleute liegt bei >==.===, für Enkelkinder bei 2==.=== und bei 2=.=== Euro
Schenkung: e g
In der Praxis lassen sich oftmals :ischformen der Schenkung beobachten. So vereinbaren die Beteiligten in vielen Fällen vertragliche Besonderheiten, um auch in Zukunft eine gewisse Sicherheit in Form der ;bereinkunft zu haben. Häufig nutzen Beschenkte das Vermögen auch für die eigene Bau- oder Anschlussfinanzierung. ots/krs