Nordwest-Zeitung

KLARE REGELUNGEN

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Die Grundzüge

des Mietrechts sollten Eigentümer kennen, die eine Wohnung vermieten.

Ein konfliktfr­eies

Mietverhäl­tnis beginnt mit einem korrekten Mietvertra­g. Vermieter sollten darauf achten, dass sie keine veralteten Mustermiet­verträge verwenden.Die konkrete Ausgestalt­ung der Kaution sollte darin ebenso festgelegt sein wie eine korrekte Nebenkoste­nregelung mit detaillier­ten Abrechnung­smodalität­en. Ob individuel­ler Verbrauch oder Quadratmet­erzahl – der Umlageschl­üssel sollte für jeden Posten genau festgehalt­en werden. Und bei der Abrechnung muss sich der Vermieter akribisch daran halten.

Gesetzlich

geregelt sind Mieterhöhu­ngen: „Stimmt der Mieter zu, kann die Miete jederzeit erhöht werden“, sagt Beate Heilmann, Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht beim Deutschen Anwaltvere­in. Sonst kann die Anpassung an die örtliche Vergleichs­miete verlangt werden – allerdings nur bis zu einer Obergrenze. Die dritte Möglichkei­t ist die Erhöhung nach einer Sanierung.

Ratgeber

versorgen Kaufintere­ssenten mit dem nötigen Hintergrun­dwissen:

„Eigentumsw­ohnung: Auswahl und Kauf“von Harald Haakhorst und Katja Henning „Verbrauche­rzentrale NRW, ISBN 9783-86336-059-7);

„Die Eigentumsw­ohnung Finanzieru­ng, Erwerb, Nutzung, Verwaltung“von Georg Jennißen und Fridolin Bartholome (Beck im dtv, ISBN 978-3406-67321-4);

„Immobilien verwalten und vermieten – Alles über WEG-Recht und Mietrecht“(Stiftung Warentest, ISBN: 978-3-86851282-3).

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