KLARE REGELUNGEN
Die Grundzüge
des Mietrechts sollten Eigentümer kennen, die eine Wohnung vermieten.
Ein konfliktfreies
Mietverhältnis beginnt mit einem korrekten Mietvertrag. Vermieter sollten darauf achten, dass sie keine veralteten Mustermietverträge verwenden.Die konkrete Ausgestaltung der Kaution sollte darin ebenso festgelegt sein wie eine korrekte Nebenkostenregelung mit detaillierten Abrechnungsmodalitäten. Ob individueller Verbrauch oder Quadratmeterzahl – der Umlageschlüssel sollte für jeden Posten genau festgehalten werden. Und bei der Abrechnung muss sich der Vermieter akribisch daran halten.
Gesetzlich
geregelt sind Mieterhöhungen: „Stimmt der Mieter zu, kann die Miete jederzeit erhöht werden“, sagt Beate Heilmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht beim Deutschen Anwaltverein. Sonst kann die Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete verlangt werden – allerdings nur bis zu einer Obergrenze. Die dritte Möglichkeit ist die Erhöhung nach einer Sanierung.
Ratgeber
versorgen Kaufinteressenten mit dem nötigen Hintergrundwissen:
„Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“von Harald Haakhorst und Katja Henning „Verbraucherzentrale NRW, ISBN 9783-86336-059-7);
„Die Eigentumswohnung Finanzierung, Erwerb, Nutzung, Verwaltung“von Georg Jennißen und Fridolin Bartholome (Beck im dtv, ISBN 978-3406-67321-4);
„Immobilien verwalten und vermieten – Alles über WEG-Recht und Mietrecht“(Stiftung Warentest, ISBN: 978-3-86851282-3).