Gesetzesänderungen nicht nur im Straßenverkehr
,as ändert sich alles für Rentner, Urlauber und Patienten
WERLIN Für Rentner, Trucker und Urlauber gibt es ab 1. Juli einige Neuerungen. Selbst Samenspender und Karies-Patienten sind von den gesetzlichen Änderungen betroffen, die mit Beginn des neuen Monats in Kraft treten.
RENTE Bei Zahnärzten gibt es Änderungen ab Juli.
schützt. Unter anderem bekommen sie mehr Zeit, um Mängel zu melden. Bislang konnten Urlauber maximal bis einen Monat nach der Reise Mängel anzeigen, um Geld vom Veranstalter zurückzubekommen. Künftig ist dies bis
zwei Jahre nach der Reise möglich. Zusätzlicher Schutz gilt auch, wenn jemand auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt hat – bei- einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen. c SAMENSPENDER
Durch Samenspende gezeugte Menschen können künftig Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Deshalb gibt es ab dem 1. Juli ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden – allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtung nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist. c MEDIZIN
Schmerzmittel wie Aspirin oder Ibuprofen, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind, bekommen einen neuen Warnhinweis. Auf der Außenpackung muss künftig aufgedruckt werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“Dadurch sollen Nebenwirkungen wie Schlaganfälle, Magenblutungen sowie Leber- und Nierenschäden vermieden werden. c ZAHNMEDIZIN
Bei schwangeren Frauen und Kindern unter 15 Jahren sollen Zahnärzte nur noch in absoluten Ausnahmefällen auf Zahnfüllungen aus Amalgam zurückgreifen. Anstelle des quecksilberhaltigen Stoffes müssen in der Regel Kunststofffüllungen eingesetzt werden. Amalgam-Füllungen gelten zwar als ungefährlich, doch die EU will deren Verwendung trotzdem reduzieren. Quecksilber ist nämlich bereits in geringen Mengen giftig – deshalb drohen Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung, der Entsorgung und bei der Verbrennung von Verstorbenen.