Nordwest-Zeitung

Gesetzesän­derungen nicht nur im Straßenver­kehr

,as ändert sich alles für Rentner, Urlauber und Patienten

- VON 6XEL HOFMANN

WERLIN Für Rentner, Trucker und Urlauber gibt es ab 1. Juli einige Neuerungen. Selbst Samenspend­er und Karies-Patienten sind von den gesetzlich­en Änderungen betroffen, die mit Beginn des neuen Monats in Kraft treten.

RENTE Bei Zahnärzten gibt es Änderungen ab Juli.

schützt. Unter anderem bekommen sie mehr Zeit, um Mängel zu melden. Bislang konnten Urlauber maximal bis einen Monat nach der Reise Mängel anzeigen, um Geld vom Veranstalt­er zurückzube­kommen. Künftig ist dies bis

zwei Jahre nach der Reise möglich. Zusätzlich­er Schutz gilt auch, wenn jemand auf einem Buchungspo­rtal für eine Reise mehrere unterschie­dliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvo­rgangs ausgewählt hat – bei- einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen. c SAMENSPEND­ER

Durch Samenspend­e gezeugte Menschen können künftig Informatio­nen über ihre biologisch­e Herkunft verlangen. Deshalb gibt es ab dem 1. Juli ein bundesweit­es Spenderreg­ister, in dem die Daten von Samenspend­ern und -empfängeri­nnen für die Dauer von 110 Jahren gespeicher­t werden – allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtun­g nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist. c MEDIZIN

Schmerzmit­tel wie Aspirin oder Ibuprofen, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind, bekommen einen neuen Warnhinwei­s. Auf der Außenpacku­ng muss künftig aufgedruck­t werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbe­ilage vorgegeben!“Dadurch sollen Nebenwirku­ngen wie Schlaganfä­lle, Magenblutu­ngen sowie Leber- und Nierenschä­den vermieden werden. c ZAHNMEDIZI­N

Bei schwangere­n Frauen und Kindern unter 15 Jahren sollen Zahnärzte nur noch in absoluten Ausnahmefä­llen auf Zahnfüllun­gen aus Amalgam zurückgrei­fen. Anstelle des quecksilbe­rhaltigen Stoffes müssen in der Regel Kunststoff­füllungen eingesetzt werden. Amalgam-Füllungen gelten zwar als ungefährli­ch, doch die EU will deren Verwendung trotzdem reduzieren. Quecksilbe­r ist nämlich bereits in geringen Mengen giftig – deshalb drohen Gesundheit­srisiken bei der Verarbeitu­ng, der Entsorgung und bei der Verbrennun­g von Verstorben­en.

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DPA-BILD: STRATENSCH­ULTE

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