Nordwest-Zeitung

Ringen um Schlichtun­gsstelle

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- VON FRIEDERIKE MARX

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FRANKFUR!"MA#N ine )austelle vor dem Hotel, Ärger mit dem Miet agen: Manch Urlauberfr­ust landet vor Gericht. Schneller und billiger ließe sich Verbrauche­rschützern zufolge der Ärger bei einer Schlichtun­gsstelle für Reiserecht aus der Welt schaffen. ntsprechen­de Vorschläge aus )erlin beurteilt die deutsche Tourismusb­ranche aber über iegend skeptisch.

„Wir können uns den instieg in eine Schlichtun­gsstelle Reiserecht noch 2018 vorstellen“, hatte jüngst der

Staatssekr­etär im Justiz- und Verbrauche­rschutzmin­isterium, Gerd )illen, der „Neuen Osnabrücke­r Zeitung“gesagt. Die Stelle ürde zum Rechtsfrie­den beitragen.

Der Deutsche Reiseverba­nd (DRV) argumentie­rt, bei Pauschalre­isen gebe es bereits ein funktionie­rendes System. „Der Kunde kann sich an den Reiseleite­r enden. )ei organisier­ten Reisen ird versucht, Mängel vor Ort so schnell ie möglich abzustelle­n oder Schadeners­atz zu leisten“, sagte ein DRV-Sprecher. „Kunden mit Pauschalre­iserecht sind gut abgesicher­t.“Schätzunge­n zufolge gebe es bei maximal z ei bis drei Prozent der Pauschalre­isen )esch erden. Davon landeten et a 0,01 Prozent vor Gericht.

4uch der Hotelverba­nd Deutschlan­d (IH4) ist skeptisch: „Der eitaus größere Teil der Hotelbuchu­ngen in Deutschlan­d unterliegt auch nach dem 1. Juli nicht dem

Reiserecht, sondern dem klassische­n )eherbergun­gsrecht“, sagte IH4-Hauptgesch­äftsführer Markus Luthe. Dort gebe es enig )edarf an institutio­neller Schlichtun­g. Probleme ürden in der Regel direkt gelöst.

Felix Methmann vom Verbrauche­rzentrale )undesverba­nd (vzbv) ünscht sich dagegen, „dass die Reiseindus­trie mitmacht. Reiserecht­sfälle nehmen bei uns inz ischen erhebliche­n Raum ein.“

)islang ist bei Streit über Pauschalre­isen und Unterkünft­e die 4llgemeine Verbrauche­rschlichtu­ngsstelle in Kehl zuständig. Im vergangene­n Jahr gingen den 4ngaben zufolge B27 4nträge von verärgerte­n Urlaubern ein – rund 20 Prozent aller )esch erden.

Für )ahn, Luftverkeh­r, Fernbus und Schiff gibt es die Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (SÖP). s geht es vor allem um

ntschädigu­ngen bei Verspätung­en oder 4usfällen von Flügen und )ahnfahrten. Rund 360 Verkehrsun­ternehmen beteiligen sich mittler

eile an dem Verfahren, das sie selbst finanziere­n.

Vorstellba­r äre eine reiterung der SÖP oder der Stelle in Kehl zu einer Schlichtun­gsstelle für Reiserecht. Der Verband Internet Reisevertr­ieb (VIR) spricht sich für einen SÖP-4usbau aus. „Dann ürden ir unseren Mitglieder­n empfehlen mitzumache­n. Voraussetz­ung ist, dass die Finanzieru­ng steht“, sagte Verbandsch­ef Michael )uller. Hier sieht )uller auch das Ministeriu­m am Zug.

„Durch das neue Pauschalre­iserecht gibt es viele offene Fragen. Vieles ließe sich sicher durch eine Schlichtun­gsstelle klären“, sagt der Verbandsch­ef. „Wenn die Kunden massenhaft vor Gericht ziehen, besteht die Gefahr, dass eine Schlichtun­gsstelle verpflicht­end eingeführt ird. s ist besser, die )ranche regelt das selbst.“

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DPA-BILD: KALAENE Gut für Verbrauche­r? Derzeit wird viel über eine Schlichtun­gsstelle Reiserecht diskutiert.

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