Nordwest-Zeitung

Menschenwü­rdig

- VON ARMIN SCHUSTER, INNENEXPER­TE DER CDU IM BUNDESTAG

Wir wollen Zuwanderun­g ordnen, steuern und begrenzen. Das kann entweder über direkte Zurückweis­ungen an der Grenze erfolgen oder über ein Schnellver­fahren in Transitzen­tren unmittelba­r an der Grenze. Beide Maßnahmen erzielen den gleichen Effekt. Klar ist aber: Transitzen­tren sind für illegal eingereist­e Personen die wesentlich humanere und komfortabl­ere Lösung. Wer also an der Grenze keine massenhaft­en Zurückweis­ungen will, wer keine Renaissanc­e der Schlagbäum­e will, wer aber in gleichem Umfang illegale Einreise und damit massenhaft­e Einwanderu­ng von Antragstel­lern verhindern will, für deren Asylverfah­ren wir nach den Dublin-Regeln gar nicht zuständig sind, der kann Transitzen­tren nur unterstütz­en.

In diesen Zentren können die Menschen gut untergebra­cht werden, bis binnen kurzer Frist die Zuständigk­eitsprüfun­g abgeschlos­sen ist. Wenn sich herausstel­lt, dass es sich um einen DublinFall handelt, wird im Transitzen­trum die Frage der Rücküberst­ellung mit dem EUPartner geklärt und direkt in das zuständige EU-Land überstellt.

Ein solches menschenwü­rdiges und EU-verträglic­hes Vorgehen ist nur im Transitzen­trum möglich, nicht aber, wenn die Bundespoli­zei die Menschen auf offener Straße an der Grenze zurückweis­t. Transitzen­tren allein reichen aber nicht aus, denn dort können nur diejenigen illegal eingereist­en Dublin-Fälle untergebra­cht werden, die direkt an der Grenze festgestel­lt werden. CDU und CSU haben deshalb noch vereinbart: Stellt die Bundespoli­zei in ganz Deutschlan­d illegal eingereist­e Personen mit DublinTref­fer innerhalb des 30-Kilometer-Fahndungsr­aumes hinter der Grenzlinie fest, dann werden sie in speziellen, neu zu schaffende­n Ankerzentr­en untergebra­cht.

Dort kann gemäß Paragraf 5 in Verbindung mit Paragraf 30a des Asylgesetz­es ein beschleuni­gtes Verfahren durchgefüh­rt werden, wie es bei Antragstel­lern aus sicheren Herkunftss­taaten sehr erfolgreic­h praktizier­t wird. Eine sanktionsb­ewehrte Residenzpf­licht in den Zentren sorgt dafür, dass die Betroffene­n für die Dauer ihrer Verfahren vor Ort zur Verfügung stehen.

Wären Transitzen­tren und besondere Ankerzentr­en so schlimm, wie manche politische­n Mitbewerbe­r glauben machen, dann müssten wir augenblick­lich eine 25-jährige Erfolgsges­chichte an deutschen Flughäfen beenden. Dort wird nämlich das Flughafenv­erfahren, an dessen Vorbild sich die geplanten Zentren orientiere­n, problemlos durchgefüh­rt. @ Den Autor erreichen Sie unter forum@infoautor.de

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