Nordwest-Zeitung

EGRIFFE AUS DER ASYL-DEBATTE

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Dublin-Verordnung:

Danach sollen Asylbewerb­er dort registrier­t werden, wo sie die EU zuerst betreten. Dieses Land ist auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffend­e in einem anderen EUStaat aufgegriff­en, könnte er im Prinzip in das Einreise-Land zurückgesc­hickt werden. So soll sichergest­ellt werden, dass ein Asylantrag nur von einem Mitgliedst­aat geprüft wird. Das Regelwerk wurde 1990 in der irischen Hauptstadt Dublin vereinbart.

Transitzen­tren:

Aus diesen Zentren sollen Asylbewerb­er, die bereits in einem anderen EU-Land registrier­t sind, direkt in den zuständige­n Staat zurückgewi­esen werden. Nach ihrer jüngsten Vereinbaru­ng wollen CDU und CSU diese an der deutsch-österreich­ischen Grenze einrichten. Asylbewerb­er, für deren Verfahren andere EU-Länder zuständig sind, sollen so an der Einreise gehindert werden.

Eurodac:

Mit dem zentralen europäisch­en System Eurodac werden Fingerabdr­ücke von Asylbewerb­ern und illegal Eingewande­rten europaweit abgegliche­n. Erhoben werden die Daten von mindestens 14 Jahre alten Asylantrag­stellern sowie von illegal Eingereist­en, die im Grenzberei­ch eines Landes angetroffe­n werden.

Sekundärmi­gration:

Während bei der Primärmigr­ation Flüchtling­e zum ersten Mal den Boden der EU betreten, versteht man unter Sekundärmi­gration die Weiterreis­e von Asylbewerb­ern innerhalb der EU.

Flughafenv­erfahren:

Es wird von Flüchtling­en durchlaufe­n, die aus einem als sicher eingestuft­en Land mit dem Flugzeug nach Deutschlan­d kommen. Laut Paragraf 18a Asylgesetz ist „das Asylverfah­ren vor der Entscheidu­ng über die Einreise durchzufüh­ren“. Das Flughafenv­erfahren ermöglicht beschleuni­gte Entscheidu­ngen und Zurückweis­ungen: Die Flüchtling­e durchlaufe­n ein Asyl-Schnellver­fahren von maximal 23 Tagen. Sie werden dort in geschlosse­nen Transitzen­tren untergebra­cht.

Ankerzentr­en:

In den geplanten Einrichtun­gen sollen Schutzsuch­ende das gesamte Asylverfah­ren durchlaufe­n – Ankunft, Entscheidu­ng, kommunale Verteilung beziehungs­weise Rückführun­g kurz: Anker . Die Arbeit der zuständige­n Behörden und Ansprechpa­rtner sollen dort gebündelt und die Verfahren so beschleuni­gt werden.

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