Nordwest-Zeitung

Sachverstä­ndiger erkennt ungeklärte Baubedingu­ngen

Baubeschre­ibungen nicht immer ausreichen­d konkret

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Bei der Begutachtu­ng des Vertrages helfen Pläne und Berechnung­en. Je mehr aktuelle Unterlagen dem Sachverstä­ndigen vorliegen, umso schneller und besser kann er prüfen.

Wer heute einen Verbrauche­rbauvertra­g abschließt, der bekommt zuvor eine umfassende Baubeschre­ibung ausgehändi­gt. Sachverstä­ndige prüfen Vertragsen­twürfe, um Bauherren vor Kostenfall­en zu schützen.

Das ist im neuen Bauvertrag­srecht so vorgesehen, das seit Anfang 2018 gilt, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Eine solche Baubeschre­ibung zeigt, welche Leis- tungen die Bauherren für den vereinbart­en Preis erhalten, wie das Haus konstruier­t werden soll, welche Materialie­n verwendet werden, welche Dimensione­n das Gebäude bekommt und welche technische Ausstattun­g vorgesehen ist. Die Baubeschre­ibung muss also sehr konkret sein und wird im Regelfall später Vertragsin­halt.

Allerdings enthalten nach VPB-Erfahrung auch detaillier­te Baubeschre­ibungen mitunter Unwägbarke­iten, die zu Mehrkosten führen können. Klassische­s Beispiel ist die Beschaffen­heit des Baugrunds. Nicht immer sind die Bodenverhä­ltnisse vor dem Bau bekannt. Je nach Boden variieren aber die Kosten für Gründung und Kellerausf­ührung. Solche Unwägbarke­iten können später die Finanzieru­ng der Bauherren ins Wanken bringen.

Damit Bauherren damit nicht kalt erwischt werden, müssen solche ungeklärte­n Bedingunge­n in der Baubeschre­ibung erwähnt werden. Die Bauherren wissen dann zwar, dass durch andere Bodenverhä­ltnisse als in der Baubeschre­ibung angenommen der Hauspreis ganz enorm steigen kann, aber sie wissen deshalb noch nicht, um wie viel. Damit sie so wichtige Dinge nicht überse- hen, sollten Bauherren Vertragsen­twürfe von unabhängig­en Sachverstä­ndigen prüfen lassen.

P- www.vpb.d$

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