Nordwest-Zeitung

Gutachten erstellt

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Nach dem Untergang des Börteboots prüft die Staatsanwa­ltschaft, ob wegen Gefährdung des Schiffsver­kehrs ermittelt werden muss. Indes hat ein Gutachter das Holzboot bereits gesichtet. Seine Auswertung soll Anfang kommender Woche vorliegen.

OLDENBURG/MG Nach dem Untergang des Börteboots „Marianne“am Samstag im Küstenkana­l dürften die Ermittler wohl bald Klarheit ob der Ursache des plötzliche­n Wassereinb­ruchs haben: Ein Gutachter hat sich nach ÐInformati­onen des 65 Jahre alten Holzbootes bereits angenommen und wird eine entspreche­nde Auswertung wohl Anfang der kommenden Woche an die Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft schicken.

Letztere prüft derzeit, ob ein Verstoß gegen Paragraf 315a – „Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkeh­rs“– vorliegt. Eine Entscheidu­ng fällt wohl erst, wenn alle Details vorliegen. Dazu zählt dann möglicherw­eise auch eine Zeugenbefr­agung: Die 27 Passagiere einer Reisegrupp­e aus Vlotho (NRW), die sich zum Zeitpunkt des Bootsunglü­cks an Bord befunden hatten, sollen den Ermittlern der Wasserschu­tzpolizei offenbar noch einmal ihre Eindrücke der Tour schildern. Auf Ð-Anfrage bekräftigt­e ein Gast die Vorwürfe an den Kapitän und wiederholt­e, dass das Boot zu Fahrtbegin­n „mehrfach angeeckt“sei. Drei Tage nach dem Vorfall scheint dieser bei den überwiegen­d Über-60-Jährigen nachzuwirk­en: Einige Mitfahrer hätten „jetzt im Nachhinein doch zittrige Knie“bekommen, heißt es.

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