Gutachten erstellt
Nach dem Untergang des Börteboots prüft die Staatsanwaltschaft, ob wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs ermittelt werden muss. Indes hat ein Gutachter das Holzboot bereits gesichtet. Seine Auswertung soll Anfang kommender Woche vorliegen.
OLDENBURG/MG Nach dem Untergang des Börteboots „Marianne“am Samstag im Küstenkanal dürften die Ermittler wohl bald Klarheit ob der Ursache des plötzlichen Wassereinbruchs haben: Ein Gutachter hat sich nach ÐInformationen des 65 Jahre alten Holzbootes bereits angenommen und wird eine entsprechende Auswertung wohl Anfang der kommenden Woche an die Oldenburger Staatsanwaltschaft schicken.
Letztere prüft derzeit, ob ein Verstoß gegen Paragraf 315a – „Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs“– vorliegt. Eine Entscheidung fällt wohl erst, wenn alle Details vorliegen. Dazu zählt dann möglicherweise auch eine Zeugenbefragung: Die 27 Passagiere einer Reisegruppe aus Vlotho (NRW), die sich zum Zeitpunkt des Bootsunglücks an Bord befunden hatten, sollen den Ermittlern der Wasserschutzpolizei offenbar noch einmal ihre Eindrücke der Tour schildern. Auf Ð-Anfrage bekräftigte ein Gast die Vorwürfe an den Kapitän und wiederholte, dass das Boot zu Fahrtbeginn „mehrfach angeeckt“sei. Drei Tage nach dem Vorfall scheint dieser bei den überwiegend Über-60-Jährigen nachzuwirken: Einige Mitfahrer hätten „jetzt im Nachhinein doch zittrige Knie“bekommen, heißt es.