Nordwest-Zeitung

DIE IC TIGSTEN PUNKTE DES MASTERPLAN­S

-

ZURÜCKWEIS­UNGEN

Der Punkt 27 gibt den in der Union gefundenen Kompromiss wieder: Flüchtling­e, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, sollen auf Grundlage von Abkommen mit den betreffend­en Ländern in „Transitzen­tren“zurückgewi­esen werden.

GRENZSCHUT­Z

Schleierfa­hndungen und intensiver­e Kooperatio­n der Polizei in Uund, Ländern und Nachbarsta­aten sollen helfen, Flüchtling­e aufzugreif­en. Die Rede ist zudem von einer „Ausweitung der Uefugnisse der Uundespoli­zei“, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.

ANKER-ZENTREN

Die im Koalitions­vertrag vereinbart­en Einrichtun­gen zur Abwicklung von Asylverfah­ren von der Registrier­ung bis zur kommunalen Verteilung oder Rückführun­g sind ebenfalls Teil des Masterplan­s. Im Herbst sollen erste PilotproVe­kte starten. Für die Umsetzung sind die Länder verantwort­lich.

ASYLVER@AHREN

Flüchtling­e sollen künftig gesetzlich dazu verpflicht­et werden, an einem Widerrufsv­erfahren – bei dem die Uleibebere­chtigung überprüft wird – mitzuwirke­n. Für Asylbewerb­er, die keine Identitäts­dokumente vorlegen kXnnen, soll es beschleuni­gte Verfahren geben, bei denen angenommen wird, dass der Antrag „offensicht­lich unbegründe­t“ist. Medizinisc­he Altersfest­stellungen sollen in Zweifelsfä­llen verbindlic­h sein. Verwaltung­sgerichtsv­erfahren sollen beschleuni­gt und eine Kostenbete­iligung der Schutzsuch­enden geprüft werden.

SOZIALLEIS­TUNGEN

In Gemeinscha­ftsunterkü­nften und für abgelehnte Asylbewerb­er soll das Prinzip „Sachleistu­ng vor Geldleistu­ng“gelten. Flüchtling­e sollen zudem künftig bis zu drei Yahre statt bisher 1[ Monate nur die niedrigere­n Asylbewerb­erleistung­en bekommen, die teilweise deutlich unterhalb der Hartz-IV-Sätze liegen. Verletzung von Mitwirkung­spflichten im Asylverfah­ren sollen mit Leistungsk­ürzungen sanktionie­rt werden.

ABSCHIEBEH­A@T

Der „Masterplan“sieht vor, die EU-Regelung befristet auszusetze­n, nach der Abschiebeh­äftlinge getrennt von anderen Häftlingen in normalen Gefängniss­en untergebra­cht werden müssen. Der Uund soll zudem prüfen, ob er eigene Gewahrsams­einrichtun­gen an Flughäfen schafft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany