DIE IC TIGSTEN PUNKTE DES MASTERPLANS
ZURÜCKWEISUNGEN
Der Punkt 27 gibt den in der Union gefundenen Kompromiss wieder: Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, sollen auf Grundlage von Abkommen mit den betreffenden Ländern in „Transitzentren“zurückgewiesen werden.
GRENZSCHUTZ
Schleierfahndungen und intensivere Kooperation der Polizei in Uund, Ländern und Nachbarstaaten sollen helfen, Flüchtlinge aufzugreifen. Die Rede ist zudem von einer „Ausweitung der Uefugnisse der Uundespolizei“, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.
ANKER-ZENTREN
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Einrichtungen zur Abwicklung von Asylverfahren von der Registrierung bis zur kommunalen Verteilung oder Rückführung sind ebenfalls Teil des Masterplans. Im Herbst sollen erste PilotproVekte starten. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich.
ASYLVER@AHREN
Flüchtlinge sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, an einem Widerrufsverfahren – bei dem die Uleibeberechtigung überprüft wird – mitzuwirken. Für Asylbewerber, die keine Identitätsdokumente vorlegen kXnnen, soll es beschleunigte Verfahren geben, bei denen angenommen wird, dass der Antrag „offensichtlich unbegründet“ist. Medizinische Altersfeststellungen sollen in Zweifelsfällen verbindlich sein. Verwaltungsgerichtsverfahren sollen beschleunigt und eine Kostenbeteiligung der Schutzsuchenden geprüft werden.
SOZIALLEISTUNGEN
In Gemeinschaftsunterkünften und für abgelehnte Asylbewerber soll das Prinzip „Sachleistung vor Geldleistung“gelten. Flüchtlinge sollen zudem künftig bis zu drei Yahre statt bisher 1[ Monate nur die niedrigeren Asylbewerberleistungen bekommen, die teilweise deutlich unterhalb der Hartz-IV-Sätze liegen. Verletzung von Mitwirkungspflichten im Asylverfahren sollen mit Leistungskürzungen sanktioniert werden.
ABSCHIEBEHA@T
Der „Masterplan“sieht vor, die EU-Regelung befristet auszusetzen, nach der Abschiebehäftlinge getrennt von anderen Häftlingen in normalen Gefängnissen untergebracht werden müssen. Der Uund soll zudem prüfen, ob er eigene Gewahrsamseinrichtungen an Flughäfen schafft.