KMammutprozess nach Mammutverbrechen“
Ombudsfrau Barbara John zieht Bilanz – Angehörige fordern Höchststrafe für Zschäpe
FRAGE: Frau John, der NSUProzess dauerte mehr als fünf Jahre. Jetzt steht das Urteil unmittelbar bevor. Ungeachtet des juristischen Ausgangs – wie ist Ihre %ilanz? JOHN: Eines kann man auf jeden Fall nicht sagen: dass das hier ein kurzer Prozess war. Zu diesem ja auch europaweit einmaligen Mammutverbrechen gesellt sich dieser Mammutprozess. Das passt schon zusammen. Die Familien und Hinterbliebenen haben auch wahrgenommen, mit welchem Aufwand dieser Prozess geführt wurde. Es ging ja auch nicht anders. Das, was zu den Taten geführt hat, war tief verborgen. Die Angeklagte hat sich nie dazu geäußert. Alles musste mühsam zusammengetragen werden. FRAGE: Sie hatten nach den Plädoyers gefordert, dass %eate )schäpe zu lebenslanger Haft verurteilt werden muss. Das kam bei Verteidigern wie eine Vorverurteilung an. Haben Sie da nicht eine Grenze überschritten? JOHN: Ich habe gesagt, dass für die Opferfamilien nur die Höchststrafe infrage kam. Wenn Beate Zschäpe Einlassungen gleich nach ihrer Selbststellung gemacht hätte, wenn sie ihrer ersten Eingebung gefolgt wäre, dann wäre das sicher anders verlaufen. Aber das hat sie ja nicht getan. Ich frage mich auch: Warum wollte sie nicht dazu stehen, dass sie nicht nur mit der Ideologie, sondern auch mit der Durchführung der Morde viel zu tun hatte? Anders lassen sich die 13 Jahre gemeinsames Untergrundleben nicht erklären. FRAGE: Als der NSU aufflog, da versprach die %undeskanzlerin volle Aufklärung. Wenig
später ließ ein %eamter des %undesverfassungsschutzes Akten schreddern. Wie geht das für Sie zusammen? JOHN: Gar nicht. Danach müsste im Kanzleramt klar gewesen sein, dass die Richtlinienkompetenz für das, was sich in den staatlichen Ämtern abspielt, keine Bedeutung hat. Das Aktenschreddern war ein Skandal erster Güte, der wohl zu nichts weiter geführt hat als zu ein paar Versetzungen. FRAGE: Hätte der Staat die NSU-Verbrechen verhindern können? JOHN: Ja, das hätte man verhindern können. Das hat vor allem die Aufklärung des ersten Thüringer Untersuchungsausschusses ergeben. Wenn damals, nachdem in der von Zschäpe gemieteten Garage Sprengstoff gefunden wurde, das Selbstverständliche getan worden wäre, hätte man das Kommende verhindert. Also: eine Suchaktion ausgelöst und die Leute verhaftet. Das ist nicht passiert.