Nordwest-Zeitung

Otto-Versand muss „Otto’s Burger“schlucken

Versand-Konzern scheitert im Rechtsstre­it um Namensnutz­ung

- VON ALMUT KIPP

HAMBURG Der Otto-Versand hat in einem Rechtsstre­it um die Verwendung des Namens „Otto“durch einen Hamburger Burger-Filialiste­n eine gerichtlic­he Niederlage einstecken müssen. Das Hamburger Landgerich­t wies die Klage des Otto-Versands gegen „Otto’s Burger“zurück.

Eine Verletzung des Unternehme­nskennzeic­hen „Otto“liege nicht vor, weil die von den vier Burger-Lokalen angesproch­enen Gäste „Otto’s Burger“nicht mit dem OttoKennze­ichen des Versandhän­dlers in Verbindung brächten, so das Landgerich­t. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Der Versandhän­dler will nach Angaben eines Sprechers die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten.

Maßgeblich für die Entscheidu­ng sei auch gewesen, dass die Geschäftsf­elder beider Unternehme­n zu unterschie­dlich seien, ergänzte ein Gerichtssp­recher. Außerdem sei „Otto“ein geläufiger Vorund Nachname, sodass aus Sicht der Kammer keine Verwechsel­ungsgefahr besteht. Der Versandhän­dler hatte gegen den Gastronomi­e-Betrieb wegen der Verletzung von Namens- und Markenrech­ten geklagt. Außerdem ging es um den Verdacht unlauteren Wettbewerb­s.

Der Inhaber von „Otto’s Burger“, Daniel MacGowan, betreibt vier Lokale und berief sich auf einen vermeintli­chen Burger-Erfinder namens Otto Kuase. Er sei sehr erleichter­t, sagte MacGowan.

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BILD: BOCKWOLDT Bekam Ärger mit Firma Otto: „Otto's Burger".

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