Otto-Versand muss „Otto’s Burger“schlucken
Versand-Konzern scheitert im Rechtsstreit um Namensnutzung
HAMBURG Der Otto-Versand hat in einem Rechtsstreit um die Verwendung des Namens „Otto“durch einen Hamburger Burger-Filialisten eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Das Hamburger Landgericht wies die Klage des Otto-Versands gegen „Otto’s Burger“zurück.
Eine Verletzung des Unternehmenskennzeichen „Otto“liege nicht vor, weil die von den vier Burger-Lokalen angesprochenen Gäste „Otto’s Burger“nicht mit dem OttoKennzeichen des Versandhändlers in Verbindung brächten, so das Landgericht. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Der Versandhändler will nach Angaben eines Sprechers die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Maßgeblich für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die Geschäftsfelder beider Unternehmen zu unterschiedlich seien, ergänzte ein Gerichtssprecher. Außerdem sei „Otto“ein geläufiger Vorund Nachname, sodass aus Sicht der Kammer keine Verwechselungsgefahr besteht. Der Versandhändler hatte gegen den Gastronomie-Betrieb wegen der Verletzung von Namens- und Markenrechten geklagt. Außerdem ging es um den Verdacht unlauteren Wettbewerbs.
Der Inhaber von „Otto’s Burger“, Daniel MacGowan, betreibt vier Lokale und berief sich auf einen vermeintlichen Burger-Erfinder namens Otto Kuase. Er sei sehr erleichtert, sagte MacGowan.