Nordwest-Zeitung

Niederlage für Stiftung im Streit um Welfenscha­tz

US-Berufungsg­ericht lässt Klage auf Herausgabe zu – „Kein Zwangsverk­auf

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BERLIN/EPD Im Rechtsstre­it um den millionens­chweren „Welfenscha­tz“hat die Stiftung Preußische­r Kulturbesi­tz eine Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsg­ericht in den USA hat entschiede­n, eine in den USA eingereich­te Klage auf Herausgabe des Schatzes zuzulassen, wie die Stiftung jetzt in Berlin mitteilte.

Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutschjüd­ischer Kunsthändl­er in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d auf Herausgabe des ursprüngli­ch aus Braunschwe­ig kommenden Welfenscha­tzes eingereich­t. Am 31. März 2017 ließ ein Gericht in Washington D.C. die Klage in erster Instanz in Teilen zu. Dagegen legte die Stiftung Berufung ein. Das Berufungsg­ericht entschied nun, die Klage gegen die Bundesrepu­blik abzuweisen, die Klage gegen die Stiftung hingegen zuzulassen.

Die Stiftung sei weiterhin der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein US-Gericht gehöre, sagte Stiftungsp­räsident Hermann Parzinger. Der Verkauf des Welfenscha­tzes vor über 80 Jahren „war kein NS-verfolgung­sbedingter Zwangsverk­auf“.

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