Niederlage für Stiftung im Streit um Welfenschatz
US-Berufungsgericht lässt Klage auf Herausgabe zu – „Kein Zwangsverkauf
BERLIN/EPD Im Rechtsstreit um den millionenschweren „Welfenschatz“hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht in den USA hat entschieden, eine in den USA eingereichte Klage auf Herausgabe des Schatzes zuzulassen, wie die Stiftung jetzt in Berlin mitteilte.
Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutschjüdischer Kunsthändler in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des ursprünglich aus Braunschweig kommenden Welfenschatzes eingereicht. Am 31. März 2017 ließ ein Gericht in Washington D.C. die Klage in erster Instanz in Teilen zu. Dagegen legte die Stiftung Berufung ein. Das Berufungsgericht entschied nun, die Klage gegen die Bundesrepublik abzuweisen, die Klage gegen die Stiftung hingegen zuzulassen.
Die Stiftung sei weiterhin der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein US-Gericht gehöre, sagte Stiftungspräsident Hermann Parzinger. Der Verkauf des Welfenschatzes vor über 80 Jahren „war kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf“.