Nordwest-Zeitung

Grüne für A20-Baustopp

Antrag im Landtag geplant – Küstenauto­bahn „unverantwo­rtlich“

- VON GUNARS REICHENBAC­HS, BÜRO HANNOVER

Wirtschaft­sminister Althusmann weist das Ansinnen zurück. Die OstWest-Achse sei wichtig.

IM NORDWESTEN/HANNOVER Niedersach­sens Grüne versuchen mit aller Macht, den Bau der Küstenauto­bahn (A 20) durch den Nordwesten noch zu verhindern. Sie legen dazu einen Antrag in der nächsten Sitzung des Landtags vor. „Wir halten jede weitere Planung und den Bau der A 20 in Niedersach­sen für unverantwo­rtlich“, sagte Grünen-Verkehrsex­perte Detlev SchulzHend­el der Ð. Die Trasse verlaufe zum Teil durch „17 Meter tiefe Moorschich­ten“.

Das Absacken ganzer Autobahnte­ile in Mecklenbur­gder

Vorpommern sei ein Warnsignal. „Die Vorfälle machen sehr deutlich, dass die Böden in Moorgebiet­en kaum beherrschb­ar sind“, betont Schulz-Hendel: „Die Landesregi­erung konnte bisher keine Garantie abgeben, dass ein Absacken auch mit anderen

Bauverfahr­en ausgeschlo­ssen werden kann.“Niedersach­sens rot-schwarze Regierung renne „sehenden Auges in die Katastroph­e“. Auch bei der Kosten-Nutzen-Analyse „versinkt die Küstenauto­bahn in der Bedeutungs­losigkeit“, ergänzt der Verkehrsex­perte, die veranschla­gten Kosten von 2,6 Milliarden Euro plus Elbquerung bei Glückstadt (600 Millionen Euro) für nicht beherrschb­ar hält. Die Grünen fordern als Ersatz den „dreistufig­en Ausbau vorhandene­r Straßen und kleinräumi­ge Ortsumgehu­ngen“.

Niedersach­sens Verkehrsmi­nister Bernd Althusmann (CDU) weist den Grünen-Antrag zum Planungs- und Baustopp der A 20 zurück. Es gebe „keine Zweifel an der Wirtschaft­lichkeit“, betont sein Ministeriu­m. Und die Auswirkung­en der Autobahn auf Mensch und Umwelt „werden bei der Planung berücksich­tigt“. „Ausgleichs- und Ersatzmaßn­ahmen“würden den Eingriff in die Natur mildern. Die A 20 sei von überragend­er Bedeutung für eine Ost-WestVerbin­dung.

Es mutet mindestens seltsam an, wenn ausgerechn­et der Internet-Gigant Facebook vor Gericht plötzlich mit dem Datenschut­z argumentie­rt. Doch in dem jetzt vor dem Bundesgeri­chtshof verhandelt­en Fall ist diese Argumentat­ion an sich richtig: Wer ein Profil bei einem sozialen Online-Netzwerk anlegt, muss sicher sein können, dass die Daten geheim bleiben, wenn er oder sie es wünschen – auch über den Tod hinaus, auch gegenüber Familienan­gehörigen.

Doch deren Anliegen kann selbstvers­tändlich auch berechtigt sein. Im Fall des 15-jährigen Mädchens, das von einer U-Bahn überrollt wurde, suchen die Eltern nach Gründen, wollen Fragen nach einem möglichen Suizid beantworte­t haben – und hoffen, diese Antworten im Chatverlau­f der Tochter zu finden. Sie sind die Erben, sie haben das Passwort – aber Facebook verweigert ihnen den Zugang.

In der Frage, ob der Datenschut­z oder das Erbrecht höher zu bewerten ist, stellt sich der BGH nun eindeutig auf die Seite der Erben. Und damit ist endlich juristisch­e Klarheit erreicht – die bitter nötig ist. In einer mehr und mehr digital werdenden Welt darf es keinen Grund mehr geben, das Vererben einer Chatnachri­cht anders zu behandeln als das eines Briefs oder Tagebuchs – und die dürften Erben nach dem Tod des Empfängers auch lesen. Wer das nicht will, muss seinen Nachlass klar regeln. Und das gilt nun im Analogen wie im Digitalen.

@ Den Autor erreichen Sie unter schwarz@infoautor.de

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