Grüne für A20-Baustopp
Antrag im Landtag geplant – Küstenautobahn „unverantwortlich“
Wirtschaftsminister Althusmann weist das Ansinnen zurück. Die OstWest-Achse sei wichtig.
IM NORDWESTEN/HANNOVER Niedersachsens Grüne versuchen mit aller Macht, den Bau der Küstenautobahn (A 20) durch den Nordwesten noch zu verhindern. Sie legen dazu einen Antrag in der nächsten Sitzung des Landtags vor. „Wir halten jede weitere Planung und den Bau der A 20 in Niedersachsen für unverantwortlich“, sagte Grünen-Verkehrsexperte Detlev SchulzHendel der Ð. Die Trasse verlaufe zum Teil durch „17 Meter tiefe Moorschichten“.
Das Absacken ganzer Autobahnteile in Mecklenburgder
Vorpommern sei ein Warnsignal. „Die Vorfälle machen sehr deutlich, dass die Böden in Moorgebieten kaum beherrschbar sind“, betont Schulz-Hendel: „Die Landesregierung konnte bisher keine Garantie abgeben, dass ein Absacken auch mit anderen
Bauverfahren ausgeschlossen werden kann.“Niedersachsens rot-schwarze Regierung renne „sehenden Auges in die Katastrophe“. Auch bei der Kosten-Nutzen-Analyse „versinkt die Küstenautobahn in der Bedeutungslosigkeit“, ergänzt der Verkehrsexperte, die veranschlagten Kosten von 2,6 Milliarden Euro plus Elbquerung bei Glückstadt (600 Millionen Euro) für nicht beherrschbar hält. Die Grünen fordern als Ersatz den „dreistufigen Ausbau vorhandener Straßen und kleinräumige Ortsumgehungen“.
Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) weist den Grünen-Antrag zum Planungs- und Baustopp der A 20 zurück. Es gebe „keine Zweifel an der Wirtschaftlichkeit“, betont sein Ministerium. Und die Auswirkungen der Autobahn auf Mensch und Umwelt „werden bei der Planung berücksichtigt“. „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“würden den Eingriff in die Natur mildern. Die A 20 sei von überragender Bedeutung für eine Ost-WestVerbindung.
Es mutet mindestens seltsam an, wenn ausgerechnet der Internet-Gigant Facebook vor Gericht plötzlich mit dem Datenschutz argumentiert. Doch in dem jetzt vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall ist diese Argumentation an sich richtig: Wer ein Profil bei einem sozialen Online-Netzwerk anlegt, muss sicher sein können, dass die Daten geheim bleiben, wenn er oder sie es wünschen – auch über den Tod hinaus, auch gegenüber Familienangehörigen.
Doch deren Anliegen kann selbstverständlich auch berechtigt sein. Im Fall des 15-jährigen Mädchens, das von einer U-Bahn überrollt wurde, suchen die Eltern nach Gründen, wollen Fragen nach einem möglichen Suizid beantwortet haben – und hoffen, diese Antworten im Chatverlauf der Tochter zu finden. Sie sind die Erben, sie haben das Passwort – aber Facebook verweigert ihnen den Zugang.
In der Frage, ob der Datenschutz oder das Erbrecht höher zu bewerten ist, stellt sich der BGH nun eindeutig auf die Seite der Erben. Und damit ist endlich juristische Klarheit erreicht – die bitter nötig ist. In einer mehr und mehr digital werdenden Welt darf es keinen Grund mehr geben, das Vererben einer Chatnachricht anders zu behandeln als das eines Briefs oder Tagebuchs – und die dürften Erben nach dem Tod des Empfängers auch lesen. Wer das nicht will, muss seinen Nachlass klar regeln. Und das gilt nun im Analogen wie im Digitalen.
@ Den Autor erreichen Sie unter schwarz@infoautor.de