Puma mit Schlappe vor Oberlandesgericht
Dolce&Gabbana darf weiter Badelatschen mit Fellriemen verkaufen
MÜNCHEN/DPA (Bade)Schlappe für Puma: Das fränkische Unternehmen hat einen juristischen Feldzug gegen das Luxuslabel Dolce&Gabbana verloren. Die Italiener dürfen in Deutschland weiter sündhaft teure Badelatschen mit Fellriemen verkaufen, die einem wesentlich billigeren PumaModell nachempfunden sind. Das Münchner Oberlandesgericht sieht darin keinen unlauteren Wettbewerb.
Puma hatte schon in der ersten Instanz verloren, die Richter wiesen am Donnerstag in der zweiten Instanz auch die Berufung des fränkischen Unternehmens ab. „Wir meinen, dass hier kein Wettbewerbsverstoß vorliegt“, sagte Richter Gunnar Cassardt.
Negative Folgen für die Geschäfte muss Puma nicht fürchten: Dolce&Gabbana verkaufte laut Gericht im vernen-Ecke
gangenen Jahr deutschlandweit insgesamt drei Paare seiner knapp 500 Euro teuren und mit echtem Nerz besetzten Badeschlappen – zwei davon wurden von Puma-Testkäufern erstanden.
Puma hält offensichtlich große Stücke auf die Erfindung. „Durch die geniale Kombination aus klassischer Badelatsche mit Fellriemen sei die Badelatsche aus der Schweiß- und Umkleidekabi- herausgeholt worden“, trug Cassardt die Argumente der Unterfranken vor. Andererseits sei „die Fellapplikation aus der Pudel- und Chihuahua-Zone befreit worden“. Das Ergebnis: „ein sportliches Produkt mit ästhetisch glamourös designerischem Anstrich“.
Doch bedeutet das keineswegs, dass Dolce&Gabbana nicht eine ähnliche Schlappe verkaufen darf. Puma hat das Design nicht schützen lassen, wie der Senat erläuterte. Und einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb durch die Italiener sehen die Richter auch nicht.
Dabei ähneln sich die Schlappen nicht nur vom Design: „In ihrer eigentlichen Funktion als so genannte Badelatschen sind beide Schuhe nicht zu gebrauchen“, stellte Richter Cassardt fest.