Widerstand gegen Rückkehr von Sami A.
Be+örden-Hick+ack um Absc+iebung 7on Osama bin Ladens frü+eren Leibwäc+ter
Selten +at ein Fall für so 7iel Streit zwisc+en Be+örden gefü+rt wie der 7on Sami A.: Erst wird er abgesc+oben, dann soll er zurückkommen.
TUNIS/DÜSSELDORF/BERLIN Der Fall Sami A. beschäftigt nicht nur Gerichte und Ministerien, sondern auch viele Gemüter. Schließlich gilt der ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden als Gefährder. Seit Monaten bemühten sich Behörden darum, den Tunesier so schnell wie möglich abzuschieben. Womöglich waren sie aber zu schnell. Was nun?
Wer ist Sami A. eigentlich
Der 1976 geborene Tunesier kam 1997 zum Studium nach Deutschland. Erst studierte er Textiltechnik, später Technische Informatik, schließlich Elektrotechnik. In Bochum meldete er sich 2005 an. Dort lebte er auch zuletzt mit seiner Familie. Seine Frau und seine vier Kinder sind deutsche und zugleich tunesische Staatsangehörige.
Was wird ihm vorgeworfen
Sami A. soll 1999/2000 in einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan eine militärische Ausbildung erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Anführer Osama bin Laden gehört haben. Auch nach dessen Tod hielt Sami A. angeblich Kontakt zu salafistischen Kreisen. Die Bundesanwaltschaft leitete 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein L wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es wurde 2007 eingestellt. Sami A. fiel in Deutschland laut Oberverwaltungsgericht Münster strafrechtlich nur unerheblich auf. Allerdings gehöre „eine unauffällige Lebensführung typischerweise zum Erscheinungsbild eines ,SchläfersM“.
Was genau lief bei seiner Abschiebung schief
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das dem Bundesinnenministerium untersteht, ordnete am 20. Juni an, die Abschiebung sofort zu vollziehen. Zuständig war die Ausländerbehörde in Bochum. Während die Vorbereitung lief, wurden am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen drei Klagen von Sami A. verhandelt. Das Gericht wies die Behörden ausdrücklich darauf hin, dass Sami A. nicht abzuschieben sei, solange kein Urteil gefällt ist. Als dieses dann am Freitagmorgen an die Beteiligten verschickt wurde, war Sami A. aber schon nicht mehr in Deutschland.
Welche Rolle spielte der Bundesinnenminister
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vehement für eine Abschiebung plädiert. Er sei „entschlossen, da weiter dran zu bleiben“, sagte er zum Beispiel Anfang Mai. Das Bundesinnenministerium unterstützte jetzt nach eigenen Angaben die NRWBehörden bei dieser Abschiebung. Seehofer sei aber erst nach Nbergabe von Sami A. an die tunesischen Behörden informiert worden.
Was sagt das Flüchtlingsministerium in NRW
Das Ministerium verteidigt sich damit, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Abschiebungsandrohung noch am 11. Juli für rechtens erklärt habe. In einer solchen Androhung wird Betroffenen mitgeteilt, dass sie binnen kurzer Zeit das Land verlassen müssen. Daraufhin sei die Abschiebung eingeleitet worden. „Ein anderslautender Beschluss lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht vor“, heißt es.
Wie begründet das Gericht seine Entscheidung
Für das Verwaltungsgericht ist nicht entscheidend, ob Sami A. früher einen Top-Terroristen schützte oder heute als Gefährder eingestuft wird. Ihm drohe in Tunesien eine beachtliche Gefahr, etwa Folter. Das schließe rechtlich eine Abschiebung aus. Dass die Behörden Sami A. dennoch abschoben, sei daher „grob rechtswidrig“.
Wird Tunesien Sami A. wieder zurückschicken
Damit ist vorerst nicht zu rechnen. Die tunesischen Behörden berufen sich auf die Souveränität ihrer Justiz und wollen in dem Fall erst einmal selbst ermitteln.
Wie geht es jetzt weiter im Fall Sami A.
Die tunesischen Behörden ermitteln. Sie können Sami A. maximal 15 Tage festhalten, ohne ihn einem Richter vorzuführen. Das NRW-Flüchtlingsministerium und die Ausländerbehörde in Bochum wollen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen.